|
Rosenheim, Traunstein, Altötting, Taufkirchen (ots) - Zu einer Freiheitsstrafe
von drei Jahren neun Monaten verurteilte die 1. Strafkammer des Landgerichts
Traunstein unter dem Vorsitz von Richterin Heike Will am 22.04.2026 einen
43-jährigen Geschäftsführer aus dem Landkreis Altötting unter anderem wegen
gewerbsmäßiger Urkundenfälschung, illegalen Einschleusens von rund 70
georgischen und ukrainischen Arbeitskräften, Zwangsarbeit sowie wegen
Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt.
Das Hauptzollamt Rosenheim - Finanzkontrolle Schwarzarbeit Traunstein (FKS) -
und die Staatsanwaltschaft Traunstein deckten in einem Tatzeitraum von knapp
zwei Jahren einen Schaden für die Sozialkassen in Höhe von rund 200.000 Euro
auf. Der 36-jährige Schwager des Haupttäters wurde wegen Beihilfe zu einer
Freiheitsstrafe von einem Jahr zehn Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung
ausgesetzt wurde, verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Traunsteiner
Zöllnerinnen und Zöllner kamen dem türkischstämmigen Unternehmer auf die Spur,
nachdem sie im Rahmen einer Baustellenprüfung Ungereimtheiten festgestellt
hatten. Das daraufhin im Auftrag der Staatsanwaltschaft Traunstein eingeleitete
Ermittlungsverfahren führte zur Anklage des 43-Jährigen insbesondere wegen
Ausbeutung von Arbeitskräften. Der Haupttäter hatte die persönliche Zwangslage
beziehungsweise Hilflosigkeit der ausländischen Arbeitnehmer ausgenutzt und
meldete die Arbeitskräfte nicht zur Sozialversicherung an, leistete nur geringe
Lohnzahlungen unter dem vorgegebenen Mindestlohn und ließ sie bis zu 14 Stunden
täglich an sieben Tagen pro Woche arbeiten. Obwohl ihnen für die
bereitgestellten Arbeiterunterkünfte vergleichsweise hohe Mieten vom Lohn
abgezogen wurden, mussten die Menschen teilweise zu zweit auf einer Matratze
schlafen. Dazu kam, dass die Zöllnerinnen und Zöllner die Unterkünfte in einem
vermüllten Zustand mit Ungeziefer- und Schimmelbefall vorgefunden hatten. Der
Verurteilte führte einen aufwändigen Lebensstil mit Luxuskarrossen und
zahlreichen Immobilien. Im Mai 2025 erwirkte die Staatsanwaltschaft Traunstein
gegen ihn einen Haftbefehl, den der ZOLL vollzog, indem er den Verurteilten in
seinem Wohnhaus verhaftete. Seitdem befand er sich in Untersuchungshaft. Wie es
überhaupt so weit kommen konnte, stellte sich im Zuge der umfangreichen
Ermittlungen heraus. Insgesamt hatte der Haupttäter von 2017 bis 2024 acht
Unternehmen geführt. Drei davon befanden sich im Landkreis Altötting und
Taufkirchen. Diese befassten sich unter anderem mit Produktions-, Lager- und
Kommissionierungstätigkeiten, Installationsaufträgen und vor allem
Obstverpackungstätigkeiten. Zur Ablenkung der Behörden hatte der 43-Jährige drei
Scheinfirmen mit Sitz in Bulgarien angemeldet. Diese dienten nur dem Zweck, die
illegalen Beschäftigungsverhältnisse zu verschleiern, indem
Arbeitsnehmerentsendungen innerhalb der Europäischen Union vorgetäuscht wurden.
Stattdessen warb der Haupttäter die rund 70 georgischen und ukrainischen
Arbeitskräfte illegal über eine Vermittlungsagentur in Georgien an. Sein
Schwager unterstützte ihn dabei, Frauen als Obst- und Gemüsesortiererinnen und
Männer vorwiegend als Bauarbeiter mit gefälschten EU-Pässen nach Deutschland zu
schleusen. Die Arbeitskräfte waren in Deutschland ohne gültige Arbeitserlaubnis
tätig.
Das Landgericht Traunstein berücksichtigte die Geständnisse des Haupttäters und
seines Schwagers strafmildernd bei der Urteilsfindung. Zur Schadensbegleichung
sicherten die Staatsanwaltschaft Traunstein und der ZOLL im Rahmen des
Ermittlungsverfahrens Vermögenswerte des Haupttäters in Höhe von 180.000 Euro.
Die von der Ausbeutung betroffenen Arbeiterinnen und Arbeiter wurden aus ihrer
Zwangslage befreit und sind mittlerweile überwiegend in ihre Heimatländer
zurückgekehrt.
"Wie sich hier zeigt, entwickeln sich Zwangsarbeit und Menschenhandel zur
Ausbeutung von Arbeitskräften zunehmend zu einem ernstzunehmenden und wachsenden
Problem in der heutigen Arbeitswelt. Betroffen sind oft Personen, die dafür
aufgrund ihrer persönlichen Umstände anfällig sind. Wie in diesem Fall werden
sie häufig aus dem Ausland angeworben.", so Marion Dirscherl, Pressesprecherin
des Hauptzollamts Rosenheim. "Wir setzen uns dafür ein, gegen diese oft prekären
und menschenunwürdigen Beschäftigungsverhältnisse vorzugehen. Der ZOLL baut
diesbezüglich seine Kräfte kontinuierlich weiter aus."
Zusatzinformation:
Menschenhandel, Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit sind schwere Straftaten.
Betroffene arbeiten häufig unter schlechten Bedingungen, erhalten keinen oder zu
wenig Lohn oder werden unter Druck gesetzt und ausgenutzt. Oft kennen sie ihre
Rechte nicht oder haben Angst, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der Zoll geht im
Rahmen der gesetzlichen Aufgaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) gegen
ausbeuterische Arbeitsbedingungen und Menschenhandel im Zusammenhang mit
Beschäftigung vor. Menschenhandel außerhalb des Zusammenhangs mit der Ausübung
einer Beschäftigung sowie Fälle sexueller Ausbeutung fallen in den
Zuständigkeitsbereich der Polizei. Mehr Informationen des ZOLLs zu diesem Thema
finden sich unter https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Menschenhandel-Arbeit
sausbeutung-Zwangsarbeit/menschenhandel-arbeitsausbeutung-zwangsarbeit_node.html
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Rosenheim
Marion Dirscherl
Telefon: 08031-3006-7100
E-Mail: Presse.HZA-Rosenheim@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121259/6331878
OTS: Hauptzollamt Rosenheim
|