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Regensburg (ots) - 9.000 unversteuerte Zigaretten haben Zöllner der
Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) Furth im Wald des Hauptzollamts Regensburg am
12. August 2026 auf der A3 sichergestellt. Damit beläuft sich die Zahl der seit
Anfang Juli bei Kontrollen festgestellten unversteuerten Zigaretten auf
insgesamt 25.200 Stück. Aneinandergereiht würden diese eine Strecke von rund
1,25 Kilometern ergeben.
Bei der Kontrolle auf dem Rastplatz Bayerischer Wald Nord bei Hunderdorf
überprüften die Einsatzkräfte einen Kleinbus mit rumänischer Zulassung. Im
Kofferraum fanden sie in einer Sporttasche 6.000 Zigaretten mit bulgarischen
Steuerzeichen. Weitere 3.000 Zigaretten mit rumänischen Steuerzeichen befanden
sich in einer Plastiktüte im Fahrgastraum.
Gegen den rumänischen Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der
Steuerhinterziehung eingeleitet. Die Zigaretten wurden sichergestellt. Zu den
Vorwürfen machte der Mann keine Angaben. Die festgesetzte Tabaksteuer beläuft
sich auf 1.875,70 Euro. Erst wenige Tage zuvor waren die Zöllnerinnen und
Zöllner der KEV Furth im Wald auf der A3 erneut fündig geworden. Am 7. August
2026 zogen sie einen bulgarischen Lkw bei der Einreise nach Deutschland in
Fahrtrichtung Regensburg aus dem fließenden Verkehr.
Auf Befragen gab der Fahrer zunächst an, keine Waren anmelden zu müssen. Bei der
anschließenden Kontrolle entdeckten die Einsatzkräfte jedoch 5.000 unversteuerte
Zigaretten in einer Tasche in der Fahrerkabine. Nach Angaben des Fahrers waren
die Zigaretten für Freunde bestimmt.
Auch gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der
Steuerhinterziehung eingeleitet. Die Zigaretten wurden sichergestellt und die
Tabaksteuer auf 1.060,39 Euro festgesetzt. Nach Abschluss der erforderlichen
Maßnahmen durfte der Mann seine Fahrt fortsetzen.
Die beiden Fälle sind keine Einzelfälle. Seit Anfang Juli stellte die KEV Furth
im Wald bei insgesamt acht Kontrollen 25.200 Zigaretten fest.
"Ob im Lkw, im Kleinbus oder im Reisegepäck - unsere Einsatzkräfte wissen, wo
sie genau hinschauen müssen. Insgesamt 25.200 aufgegriffene Zigaretten seit
Anfang Juli sprechen für sich", erklärt René Matschke, Leiter des Hauptzollamts
Regensburg.
Zusatzinformation: Reisefreimengen innerhalb der EU
Wer Zigaretten aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Deutschland mitbringt,
kann diese grundsätzlich steuerfrei mitführen, wenn sie für den eigenen Bedarf
bestimmt sind. Für Zigaretten gilt dabei eine Richtmenge von 800 Stück.
Entscheidend ist jedoch der persönliche Eigenbedarf. Werden Zigaretten für
andere Personen mitgebracht oder an diese weitergegeben, kann die Steuerfreiheit
entfallen - auch dann, wenn die Weitergabe unentgeltlich erfolgt.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Regensburg
Nadine Striegel
Telefon: 0941 2086-1503
E-Mail: presse.hza-regensburg@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121258/6333114
OTS: Hauptzollamt Regensburg
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