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WIESBADEN (ots) -
- Verbraucherinsolvenzen Mai 2026: -10,3 % gegenüber Mai 2025
- Januar bis Mai 2026: 4,9 % mehr Unternehmensinsolvenzen und 1,9 % mehr
Verbraucherinsolvenzen als im Vorjahreszeitraum
Im Mai 2026 haben die deutschen Amtsgerichte 1 995 beantragte
Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis)
mitteilt, waren das 2,0 % weniger als im Vorjahresmonat. Zuletzt war die Zahl
der Unternehmensinsolvenzen im Februar 2026 zurückgegangen (-1,0 %). Bei den
Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten
Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche
Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate
davor.
Januar bis Mai 2026: 4,9 % mehr Unternehmensinsolvenzen als im Vorjahreszeitraum
Von Januar bis Mai 2026 wurden 10 546 beantragte Unternehmensinsolvenzen
registriert. Das waren 4,9 % mehr als im Vorjahreszeitraum.
Die Forderungen der Gläubiger aus den von Januar bis Mai 2026 gemeldeten
Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 15,4 Milliarden
Euro. Von Januar bis Mai 2025 hatten die Forderungen bei rund 25,7 Milliarden
Euro gelegen. Dieser Rückgang der Forderungen trotz steigender Zahl der
Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass in den ersten fünf
Monaten 2025 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt
hatten als 2026.
Insolvenzhäufigkeit im Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei am höchsten
Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es von Januar bis Mai 2026 insgesamt 29,8
Unternehmensinsolvenzen. Am höchsten war die Insolvenzhäufigkeit im
Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 57,2 Fällen je 10 000 Unternehmen.
Danach folgte das Gastgewerbe mit 49,2 Fällen und das Baugewerbe mit 44,0
Insolvenzen.
Verbraucherinsolvenzen: -10,3 % im Mai 2026, +1,9 % von Januar bis Mai 2026
Im Mai 2026 gab es 5 926 Verbraucherinsolvenzen. Das waren 10,3 % weniger als im
Vorjahresmonat. Für Januar bis Mai 2026 wurden 32 093 Verbraucherinsolvenzen
gemeldet. Das bedeutet einen Anstieg von 1,9 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Methodische Hinweise:
Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines
Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen
beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten.
Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem statistischen
Unternehmensregister zum Unternehmensbestand herangezogen. Als Unternehmen
werden rechtliche Einheiten verstanden. Rechtliche Einheiten sind juristische
und natürliche Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit selbstständig ausüben,
wie beispielsweise Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung
(GmbH), offene Handelsgesellschaften oder auch Einzelunternehmen.
Weitere Hinweise zur Interpretation und Vergleichbarkeit der
Insolvenzstatistiken bietet der Bereich "Methoden" auf der Themenseite
"Gewerbemeldungen und Insolvenzen" im Internetangebot des Statistischen
Bundesamtes.
Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse bieten die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in der Datenbank
GENESIS-Online sowie die Themenseite "Gewerbemeldungen und Insolvenzen" im
Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen
und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter
www.destatis.de/pressemitteilungen.
Weitere Auskünfte:
Insolvenzen, Gewerbeanzeigen
Telefon: +49 611 75 4592
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Statistisches Bundesamt
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OTS: Statistisches Bundesamt
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