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Kiel, Schleswig-Holstein (ots) - Bei Durchsuchungen von Wohn- und
Geschäftsgebäuden im Raum Kiel wegen des Verdachts des Vorenthaltens und
Veruntreuens von Arbeitsentgelt haben zwölf Einsatzkräfte der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Kiel im Auftrag der Staatsanwaltschaft
Kiel Vermögensgegenstände im Wert von über 100.000 Euro sichergestellt.
Bei zwei Durchsuchungen sowie weiterer Folgemaßnahmen konnten auf Grundlage
eines gerichtlichen Vermögensarrestes in Höhe von rund 400.000 Euro zwei
Fahrzeuge sowie zwei hochwertige Damenhandtaschen gepfändet werden.
"Die beiden Beschuldigten sind verdächtig, als Inhaber einer Kieler Baufirma
seit 2019 bis heute Arbeitnehmer im Baugewerbe beschäftigt und entweder gar
nicht oder nicht in vollem Umfang angemeldet und dadurch
Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten zu haben", so Vanessa Marzinek,
Sprecherin des Hauptzollamtes Kiel.
Die Beschuldigten sind die ehemalige Geschäftsführerin des Unternehmens, eine
39-jährige Deutsche, sowie ihr 48-jähriger Ehemann, türkischer
Staatsangehöriger, auf den die Geschäftsführung anschließend übertragen wurde.
Im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung stellte das Finanzamt Kiel Auffälligkeiten in
der Buchhaltung sowie den vorgelegten Rechnungen fest. Diese Erkenntnisse
meldete das Finanzamt Kiel an die FKS des Hauptzollamtes Kiel.
"Bei den auffälligen Rechnungen handelt es sich um sogenannte Abdeckrechnungen.
Dabei werden Subunternehmerrechnungen verbucht, ohne dass tatsächlich eine
Leistung erbracht worden ist. Solche Scheinrechnungen werden genutzt, um
illegale Beschäftigung zu verschleiern", so Marzinek weiter.
Eine erste Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume des Unternehmerpaares
erfolgte bereits Mitte Juli. Im Zuge dieser Maßnahme fanden sich Hinweise auf
ein wertvolles Fahrzeug der Firma; das Fahrzeug selbst war nicht vor Ort. Hier
erfolgte zunächst in Vollziehung des Vermögensarrestes eine Pfändung der
Fahrzeugpapiere. Diese Papiere wurden in der Folge von den Beschuldigten als
gestohlen gemeldet und das Fahrzeug abgemeldet.
Im Zuge einer zweiten Durchsuchung am 18.08.2026 wurde dieses Fahrzeug durch die
Einsatzkräfte gepfändet und abtransportiert, um ein Verschwinden des Fahrzeugs
auszuschließen. Mithin konnten auch die Handys der Beschuldigten sichergestellt
werden.
Ein weiteres hochwertiges Fahrzeug wurde zudem offenbar aus dem Firmenvermögen
in das Privatvermögen der Beschuldigten verschoben, zwischenzeitlich abgemeldet
und vermutlich vor einem staatlichen Zugriff versteckt.
Weitere Folgemaßnahmen führten in Zusammenarbeit mit der Landespolizei
Schleswig-Holstein letztendlich zum Auffinden des zweiten Fahrzeugs. Auch dieser
Pkw wurde inzwischen gepfändet und sicherheitshalber zum Zoll abgeschleppt.
Den Durchsuchungsmaßnahmen schließt sich nun die intensive Auswertung der
sichergestellten Beweismittel wie bspw. Handys und Geschäftsunterlagen an. Die
weiteren Ermittlungen dauern an.
Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen
Verurteilung die Beschuldigten als unschuldig gelten (Artikel 6 Abs. 2 der
Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten).
Zusatzinformation:
Ein Vermögensarrest ist die materielle Sicherung eines in einem Strafverfahren
vermuteten Schadens, der auf einen richterlichen Beschluss hin vollzogen wird.
Sinn und Zweck eines Vermögensarrestes ist es, den Beschuldigten aus der Tat
keinen Vermögensvorteil erwachsen zu lassen. Bei der Umsetzung des
Vermögensarrestes beschränkt man sich nicht nur auf Bargeld, Girokonten oder
Sparkonten und Kryptowährungen, die "eingefroren" werden. Pfändungen können sich
auf alle Vermögenswerte, über die der Beschuldigte verfügt, also auch
Immobilien, Fahrzeuge und hochpreisige Wertgegenstände, erstrecken.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Kiel
Vanessa Marzinek
Telefon: 0431 20083-1107
Mobil: 0151 52550103
E-Mail: presse.hza-kiel@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121233/6339714
OTS: Hauptzollamt Kiel
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