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Berlin (ots) - Der Fall eines Mannes, der seit Jahren per Haftbefehl gesucht
wird und dennoch weiter staatliche Grundsicherung erhält, zeigt nach Ansicht der
Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), wie gravierend die Lücken im deutschen
Sozialsystem sind. Die DPolG fordert einen verbindlichen Informationsaustausch
zwischen Justiz, Sozialbehörden, Polizei und Banken sowie den unverzüglichen
Stopp von Sozialleistungen für untergetauchte Straftäter, die mit Haftbefehl
gesucht werden.
Das deutsche Sozialsystem ist besonders anfällig für Sozialleistungsbetrug. Doch
nicht nur die organisierte Kriminalität findet immer wieder Schlupflöcher für
Missbrauch. Wie gravierend die bestehenden Lücken sein können, zeigt ein
aktueller Fall, über den "FOCUS online" berichtet: Ein Mann wird seit 2022 mit
einem offenen Haftbefehl gesucht und bezieht nach eigenen Angaben weiterhin
Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherung. Der Flüchtige soll sich nach Angaben
seines Anwalts sogar darüber amüsieren, dass weder das Jobcenter noch seine Bank
den Haftbefehl offenbar zum Anlass genommen hätten, seinen Fall genauer zu
prüfen.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert ein konsequentes Vorgehen gegen
den Missbrauch von Sozialleistungen. "Unser Sozialstaat muss die Menschen
unterstützen, die tatsächlich auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Wer
in Haft sitzt oder mit Haftbefehl gesucht wird, braucht keine finanzielle
Unterstützung", erklärt Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender der Deutschen
Polizeigewerkschaft (DPolG).
Als Grund für die Möglichkeiten von Sozialleistungsbetrug sieht Teggatz
insbesondere den oft mangelnden Austausch zwischen den unterschiedlichen
Behörden und mithin fehlendes Personal in den Ämtern. "Das ist ein Zustand, den
der Staat keinem Bürger logisch erklären kann. Einerseits fahndet er nach einer
Person, die eine Haftstrafe absitzen muss und vor der die Gesellschaft geschützt
werden soll, andererseits führt eine andere staatliche Stelle diese Person
weiter als Leistungsempfänger", so der DPolG-Bundesvorsitzende weiter.
Wie groß das Kommunikations- und Kontrollproblem mit Blick auf
Sozialleistungsmissbrauchsfälle ist, zeigen auch Zahlen des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales (BMAS): Nach Angaben des Ministeriums wurde im
vergangenen Jahr bei rund 110.000 Fällen ein Missbrauchsverdacht bestätigt oder
aufgrund eines begründeten Verdachts Strafanzeige erstattet. Einen konkreten und
vollständigen Überblick über das tatsächliche Ausmaß gebe es jedoch nicht, so
das Ministerium. Von einer hohen Dunkelziffer könne daher ausgegangen werden.
Die DPolG fordert als wirksame Mittel gegen den Missbrauch des Sozialsystems zum
einen eine verbindliche Meldepflicht der Justiz, sodass diese und
Strafverfolgungsbehörden verpflichtet werden, bestehende Haftbefehle
unverzüglich an die zuständigen Bürgergeld- und Sozialleistungsstellen zu
melden. Weiter fordert die DPolG den unverzüglichen Stopp staatlicher Leistungen
beim Untertauchen von Personen mit Haftbefehl - sprich: Leistungen jedweder Art
müssen bei Personen, die sich trotz bestehendem Haftbefehl dem Zugriff des
Staates entziehen, unverzüglich eingefroren beziehungsweise eingestellt werden.
Darüber hinaus hält die Deutsche Polizeigewerkschaft eine rechtssichere
Verpflichtung der Banken für notwendig, um die Konten von per Haftbefehl
gesuchten Personen bis zu deren Ergreifung einzufrieren, soweit die gesetzlichen
Voraussetzungen hierfür vorliegen.
"Der Staat verfügt über die notwendigen Informationen - sie kommen nur oft nicht
an der Stelle an, wo sie benötigt werden. Die Polizei muss wissen, wer gesucht
wird, die Justiz, welche staatlichen Leistungen bezogen werden und die
Sozialleistungsbehörden, wenn gegen einen Leistungsempfänger ein Haftbefehl
besteht", erklärt Teggatz weiter.
Die DPolG begrüßt grundsätzlich die angekündigten Maßnahmen der Bundesregierung
gegen Sozialleistungsmissbrauch. Entscheidend sei jedoch, dass aus politischen
Ankündigungen auch zügig praktikable und verbindliche Regelungen würden.
Rückfragen bitte an:
Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)
Marc Franke
Telefon: (030) 4081 6553
E-Mail: presse@dpolg.de
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Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/183097/6343602
OTS: Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)
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