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Immobilienbewertung im Erbfall: André Heid erklärt, warum Wert nicht gleich Wert ist (FOTO)

2.09.2026 16:40 Uhr Heid Immobilienbewertung & Immobiliengutachter sowie Sachverständigen GmbH

Walldorf (ots) - Für dieselbe geerbte Immobilie können Finanzamt, Makler und Familie zu völlig unterschiedlichen Werten kommen. Die Abweichungen erreichen mitunter fünf- oder sogar sechsstellige Beträge und können weitreichende Folgen für die Erbengemeinschaft haben. Doch welcher Wert ist der richtige, wenn über Steuer, Auszahlung oder Verkauf entschieden werden muss?

Eine geerbte Immobilie kann eine Erbengemeinschaft schnell vor schwierige Entscheidungen stellen. Ein Miterbe möchte das Haus übernehmen und die übrigen Beteiligten auszahlen, ein anderer erwartet für seinen Anteil eine möglichst hohe Summe. Damit treffen unterschiedliche Interessen unmittelbar aufeinander: Für den künftigen Eigentümer ist ein niedrigerer Wert vorteilhaft, für den auszuzahlenden Erben ein höherer. Kommen dann noch der Grundbesitzwert des Finanzamts und eine abweichende Einschätzung eines Maklers hinzu, geht es schnell nicht mehr allein um Zahlen. Es entstehen Zweifel daran, welcher Wert tatsächlich angemessen ist und ob sich einzelne Beteiligte auf Kosten der anderen einen Vorteil verschaffen. "Falsche Ausgleichszahlungen oder steuerliche Nachteile können dann erst der Anfang sein. Verhärten sich die unterschiedlichen Wertvorstellungen innerhalb der Erbengemeinschaft, drohen jahrelange Blockaden bis hin zur Teilungsversteigerung", warnt André Heid, Sachverständiger für Immobilienbewertung und Geschäftsführer der Heid Immobilien GmbH.

"Damit unterschiedliche Interessen nicht darüber entscheiden, welcher Immobilienwert am Ende zugrunde gelegt wird, braucht es eine neutrale Bewertung nach klaren Kriterien. Sie schafft eine gemeinsame Grundlage, auf der Erben über Auszahlung, Verkauf oder weitere Schritte entscheiden können", so André Heid weiter. Genau hier setzt die Arbeit der Heid Immobilien GmbH an: Unter der Marke Heid Immobilienbewertung erstellen rund 220 zertifizierte Sachverständige an mehr als 50 Standorten in Deutschland jährlich etwa 6.000 Gutachten. Zu den Auftraggebern gehören private Eigentümer ebenso wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Berufsbetreuer, Gerichte, Unternehmen und Institutionen. André Heid selbst ist Bauingenieur mit Masterabschluss der Bauhaus-Universität Weimar und nach DIN EN ISO/IEC 17024 in Immobilienbewertung und Bausachverständigenwesen zertifiziert. Für eine belastbare Immobilienbewertung reicht es jedoch nicht, lediglich einen neutralen Sachverständigen einzuschalten: Entscheidend ist auch, welcher Wert für den jeweiligen Anlass überhaupt benötigt wird.

Warum der richtige Immobilienwert vom Zweck abhängt

Dass Finanzamt, Bank, Makler und Sachverständiger für dieselbe Immobilie zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, ist nicht zwangsläufig ein Widerspruch. Entscheidend ist, wofür der jeweilige Wert ermittelt wurde. Der Verkehrswert nach § 194 Baugesetzbuch bildet ab, welcher Preis zu einem bestimmten Zeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften erzielbar wäre. Der steuerliche Bedarfswert des Finanzamts wird dagegen nach einem typisierten Verfahren bestimmt. Banken arbeiten wiederum mit einem vorsichtiger angesetzten Beleihungswert, während eine Maklereinschätzung vor allem der Vermarktung dient.

Für Erbengemeinschaften wird diese Unterscheidung spätestens dann relevant, wenn aus einer Zahl konkrete finanzielle Entscheidungen entstehen. Soll die Erbschaftsteuer geprüft, ein Miterbe ausgezahlt, die Immobilie verkauft oder eine Finanzierung ermöglicht werden? Je nach Anlass kann ein anderer Wert maßgeblich sein. "Die Frage ist deshalb nicht, welche der vorhandenen Zahlen auf den ersten Blick am plausibelsten erscheint. Zuerst muss geklärt werden, welcher Wert für die konkrete Entscheidung überhaupt benötigt wird", erklärt André Heid. Erst dann lassen sich unterschiedliche Einschätzungen sinnvoll einordnen und als Grundlage für weitere Entscheidungen nutzen.

Der richtige Stichtag kann den Immobilienwert grundlegend verändern

Neben dem Bewertungsanlass entscheidet auch der Zeitpunkt darüber, welcher Immobilienwert relevant ist. Für die Erbschaftsteuer ist bei einem Erwerb von Todes wegen grundsätzlich der Todestag des Erblassers maßgeblich. Geht es Jahre später darum, dass ein Miterbe die Immobilie übernimmt und die übrigen Beteiligten auszahlt, kann hingegen ein anderer Zeitpunkt entscheidend sein. Das macht einen erheblichen Unterschied: In der Zwischenzeit können sich regionale Immobilienpreise, Zinsen oder die Bedeutung des energetischen Zustands verändert haben.

Bei der Bewertung wird zudem zwischen Wertermittlungs- und Qualitätsstichtag unterschieden. Der Wertermittlungsstichtag legt fest, welche Marktverhältnisse der Bewertung zugrunde liegen, während der Qualitätsstichtag den baulichen, rechtlichen und tatsächlichen Zustand der Immobilie beschreibt. Beide Zeitpunkte müssen nicht zwingend zusammenfallen. Ein belastbares Gutachten sollte deshalb eindeutig ausweisen, welcher Stichtag für welchen Aspekt der Bewertung zugrunde gelegt wurde. Gerade wenn zwischen Erbfall und Auseinandersetzung mehrere Jahre liegen, lässt sich so vermeiden, dass ein methodisch korrekter Wert für eine Entscheidung herangezogen wird, für die er gar nicht ermittelt wurde.

Heid Immobilien GmbH: Was eine belastbare Immobilienbewertung ausmacht

Nicht jede Immobilie lässt sich nach demselben Schema bewerten. Die Immobilienwertermittlungsverordnung sieht mit Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren unterschiedliche Ansätze vor. Welches Verfahren geeignet ist, hängt unter anderem von Objektart, Nutzung und Datenlage ab. Bei einem vermieteten Mehrfamilienhaus stehen beispielsweise die nachhaltig erzielbaren Erträge im Mittelpunkt, während bei einem selbstgenutzten Einfamilienhaus mit ausreichend vergleichbaren Verkäufen das Vergleichswertverfahren naheliegen kann. Fehlen geeignete Vergleichsdaten, kann wiederum das Sachwertverfahren relevant werden.

Doch auch das passende Verfahren allein reicht nicht aus. Ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauch kann die freie Nutzung einschränken und den Verkehrswert mindern. Gleiches gilt für bestehende Mietbindungen, Wege- und Leitungsrechte oder einen erheblichen Instandhaltungsrückstau. Auch Erbbaurechte und Denkmalschutz können die Bewertung beeinflussen. Solche Besonderheiten zeigen, warum zwei äußerlich ähnliche Immobilien zu deutlich unterschiedlichen Ergebnissen führen können und warum eine grobe Schätzung anhand weniger Eckdaten schnell zu kurz greift.

Bei der Heid Immobilien GmbH fließen deshalb neben der Wahl und Begründung des Bewertungsverfahrens auch die wertrelevanten Eigenschaften des konkreten Objekts ein. Dafür werden unter anderem Grundbuch, Bauakte, Mietverträge, Teilungserklärung und Baulasten berücksichtigt; je nach Objekt kommen ein Ortstermin mit Innenbesichtigung, geprüfte Flächen und amtliche Kaufpreisdaten hinzu. "Ein Gutachten, das seine Verfahrenswahl nicht begründet, ist kein Gutachten. Es ist eine Meinung mit Deckblatt", bringt André Heid den Anspruch auf den Punkt. Entscheidend ist damit nicht nur, zu welchem Ergebnis eine Bewertung kommt, sondern auch, ob sich nachvollziehen lässt, auf welcher Methode, welchen Daten und welchen objektspezifischen Besonderheiten dieses Ergebnis beruht.

Immobilienbewertung im Erbfall: Wenn der Grundbesitzwert zu hoch ausfällt

Wie wichtig diese objektspezifischen Besonderheiten sein können, zeigt sich besonders bei der Erbschaftsteuer. Der vom Finanzamt festgestellte Grundbesitzwert wird nach einem typisierten Verfahren ermittelt und muss deshalb nicht in jedem Fall dem tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie entsprechen. Weicht der festgestellte Grundbesitzwert aufgrund der typisierten Bewertung vom tatsächlichen Verkehrswert nach oben ab, kann damit auch die steuerliche Bemessungsgrundlage entsprechend höher ausfallen.

Unter bestimmten Voraussetzungen eröffnet § 198 Bewertungsgesetz die Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Dieser Nachweis kann etwa durch ein geeignetes Gutachten oder einen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielten Kaufpreis innerhalb des gesetzlich relevanten Zeitraums erfolgen. Dabei kommt es auch auf den zeitlichen Ablauf an: Nach Zugang des Feststellungsbescheids über den Grundbesitzwert gilt grundsätzlich eine einmonatige Einspruchsfrist. Steuerliche Bescheide sollten deshalb zeitnah mit einem Steuerberater oder einer entsprechend qualifizierten Fachperson geprüft werden. Der Sachverständige liefert mit der Immobilienbewertung die fachliche Grundlage für den Wertnachweis; die individuelle steuerliche Würdigung und das weitere Vorgehen bleiben davon getrennt.

Heid Immobilien GmbH: Eine gemeinsame Grundlage für Erbengemeinschaften

Für Erbengemeinschaften liegt der Nutzen einer professionellen Immobilienbewertung damit nicht allein in einer möglichst präzisen Zahl. Entscheidend ist, eine neutrale Grundlage zu schaffen, auf die sich alle Beteiligten bei den weiteren Entscheidungen beziehen können. Statt unterschiedliche Einschätzungen von Finanzamt, Makler oder einzelnen Familienmitgliedern gegeneinanderzustellen, lässt sich nachvollziehen, welcher Wert für den konkreten Anlass maßgeblich ist und wie dieser zustande kommt.

Dafür sollten zunächst die relevanten Unterlagen zusammengetragen, der Bewertungsanlass geklärt und möglichst gemeinsam ein qualifizierter Sachverständiger beauftragt werden. Auf Grundlage des Gutachtens können anschließend Entscheidungen über Übernahme, Auszahlung oder Verkauf sachlicher getroffen werden. Ein Verkehrswertgutachten ersetzt dabei weder Rechtsanwalt noch Steuerberater, kann aber für Erben und ihre Berater eine gemeinsame Bewertungsgrundlage schaffen. "Ein Gutachten kostet einen Bruchteil dessen, was eine Teilungsversteigerung kostet. Und es kostet nichts von dem, was ein zerbrochenes Familienverhältnis kostet", fasst André Heid zusammen.

Sie möchten mehr darüber erfahren, worauf es bei geerbten Immobilien und deren Bewertung ankommt? Weitere Informationen rund um Immobilienbewertung, Erbschaft und Vererben finden Sie in den Ratgebern der Heid Immobilienbewertung zum Thema Erben und Vererben (https://www.heid-immobilienbewertung.de/ratgeber/erben-vererben/) . Für eine fundierte Bewertung Ihres konkreten Objekts melden Sie sich jetzt bei André Heid von der Heid Immobilienbewertung (https://www.heid-immobilienbewertung.de/Hambur g/?campaign=ask&keyword=immobiliengutachter%20hamburg&gad_source=1&gad_campaigni d=18642110555&gbraid=0AAAAAo927-h0mdsndJM2HNIrOUR1EE4ju&gclid=Cj0KCQjw79nUBhCgAR IsADSHka3FXVJOyHmMlmrhkxY_iRHxSqcW3R_zXbphfpGHBAcHfBhbpe_xw1gaAq2OEALw_wcB) und lassen Sie sich unverbindlich beraten!

Pressekontakt:

Heid Immobilienbewertung GmbH Verantwortliche: André Heid; Katharina Heid E-Mail: mailto:presse@heid-immobilienbewertung.de Webseite: http://www.heid-immobilienbewertung.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/172309/6344537 OTS: Heid Immobilienbewertung & Immobiliengutachter sowie Sachvers tändigen GmbH


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Heid Immobilienbewertung & Immobiliengutachter sowie Sachverständigen GmbH
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