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Berlin (ots) - Der Bund Deutscher Kriminalbeamter begrüßt den von
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig
vorgestellten 10-Punkte-Plan für einen besseren Schutz vor islamistischem
Terrorismus. Mehrere der angekündigten Maßnahmen greifen Punkte auf, die aus
kriminalpolizeilicher Sicht seit Langem diskutiert werden.
"Es ist richtig, dass die Bundesregierung hier nachsteuern will. Gerade beim
Umgang mit Gefährdern brauchen die Sicherheitsbehörden wirksame Instrumente",
erklärt der BDK-Bundesvorsitzende Dirk Peglow. "Wer als Gefährder eingestuft ist
und bei dem konkrete Anhaltspunkte für eine erhebliche Gefahr bestehen, muss
auch tatsächlich engmaschig überwacht werden können. Die elektronische Fußfessel
kann dabei ein wichtiges Instrument sein."
Der BDK begrüßt deshalb auch das Ziel, die Möglichkeiten der elektronischen
Aufenthaltsüberwachung und des Präventivgewahrsams stärker zu vereinheitlichen.
"Eine Fußfessel sollte nicht nur im Nachhinein zeigen, wo sich jemand
aufgehalten hat. Wir müssen auch darüber reden, ob Geofencing oder automatische
Warnmeldungen bei der Annäherung an bestimmte Orte oder Personen stärker genutzt
werden können."
Besonders wichtig ist aus Sicht des BDK auch die angekündigte Ausweitung der
Sicherungsanordnung für Verkehrsdaten auf die Polizeien der Länder im Bereich
der Gefahrenabwehr. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine völlig neue
Forderung. Im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur IP-Adressenspeicherung hatte
der Bundesrat bereits darauf hingewiesen, dass die vorgesehene Regelung für den
präventiv-polizeilichen Bereich im Wesentlichen Bundeskriminalamt und
Bundespolizei berücksichtigt und die Länderpolizeien außen vorlässt. Gerade die
Länder tragen aber einen wesentlichen Teil der Verantwortung für die
Gefahrenabwehr. Die Bundesregierung hatte daraufhin bereits angekündigt, den
Vorschlag des Bundesrates zu prüfen.
"Es ist folgerichtig, dass die Bundesregierung diesen Hinweis jetzt aufgreift.
Wenn ein solches Instrument zur Abwehr schwerer Gefahren sinnvoll ist, muss es
auch den Länderpolizeien zur Verfügung stehen."
Richtig ist aus Sicht des BDK auch, den Informationsaustausch zwischen
Sicherheitsbehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichten und Justizvollzug zu
verbessern.
"Erkenntnisse über Radikalisierung, Gefährlichkeit oder Kontakte dürfen nicht an
Zuständigkeitsgrenzen hängen bleiben. Entscheidend ist, dass die relevanten
Informationen dort ankommen, wo über Haft, Bewährung oder weitere Maßnahmen
entschieden wird."
Bei der angekündigten Hochstufung besonders gefährlicher Messerangriffe zu
Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr sieht der BDK
zunächst weiteren Prüfungsbedarf. "Es ist nachvollziehbar, besonders gefährliche
Messerangriffe deutlich zu sanktionieren. Aber eine höhere Mindeststrafe
verhindert zunächst einmal keine Tat. Entscheidend bleiben eine frühzeitige
Gefährdererkennung, konsequente Ermittlungen und schnelle Verfahren."
Wie genau diese strafrechtliche Neuregelung ausgestaltet werden soll, wird sich
erst aus dem konkreten Gesetzentwurf ergeben. Gerade bei besonders gefährlichen
Messerangriffen stellt sich bereits heute regelmäßig die Frage, ob ein
versuchtes Tötungsdelikt vorliegt. Deshalb wird genau zu prüfen sein, welche
zusätzliche Regelungslücke tatsächlich geschlossen werden soll. Aus Sicht des
BDK muss darüber hinaus die Fähigkeit verbessert werden, bereits vorhandene
Erkenntnisse zusammenzuführen und Zusammenhänge schneller zu erkennen.
"Wir haben in Deutschland häufig nicht zu wenige Informationen. Das Problem ist
vielmehr, dass sie in unterschiedlichen Systemen und bei unterschiedlichen
Behörden liegen. Gerade bei terroristischen Gefahren müssen wir vorhandene Daten
besser auswerten und relevante Verbindungen frühzeitig erkennen können."
Der BDK weist zugleich darauf hin, dass es sich bei dem heute vorgestellten
Paket zunächst um einen 10-Punkte-Plan mit Eckpunkten handelt. Die eigentliche
Bewertung wird deshalb erst möglich sein, wenn die konkreten Gesetzentwürfe
vorliegen.
"Mehrere Punkte gehen aus unserer Sicht in die richtige Richtung. Jetzt kommt es
darauf an, was daraus konkret wird. Wir werden uns die Gesetzentwürfe sehr genau
anschauen und daran messen, ob die angekündigten Maßnahmen den Kolleginnen und
Kollegen in der Praxis tatsächlich helfen."
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