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Giessen (ots) - Karben: Polizei und Stadtpolizei führen Zweiradkontrollen durch
- Großes Interesse auch bei Eltern
Beamte der Polizeistation Bad Vilbel führten am Dienstag (22.09.2026) unter
Federführung des Karbener Schutzmannes vor Ort, Polizeihauptkommissar Joachim
Backes, gemeinsam mit der Stadtpolizei Karben Verkehrskontrollen im Umfeld der
Schulen im Karbener Weg durch. Hauptaugenmerk der Kontrollmaßnahmen lag dabei
auf Zweiradfahrerinnen und -fahrern, insbesondere auf Jugendlichen, die mit
Elektrokleinstfahrzeugen unterwegs waren. Zwischen 11:00 Uhr und 15:00 Uhr
kontrollierten die Ordnungshüter insgesamt 52 Personen und 52 Fahrzeuge. Wichtig
war den Beamten, neben der Überprüfung der Einhaltung der geltenden Regeln auch
im Zuge der Kontrollmaßnahmen mit Jugendlichen ins Gespräch zu kommen und über
die sichere Nutzung von E-Scootern zu informieren sowie über mögliche Gefahren
aufzuklären. Die Kontrolle führte schließlich dazu, dass viele interessierte
Eltern hinzukamen und die Möglichkeit wahrnahmen, sich ebenfalls umfangreich zu
informieren. Wichtige Informationen für die Nutzung von E-Scootern sind unter
anderem:
- Mindestalter 14 Jahre!
- E-Scooter benötigen ein Versicherungskennzeichen!
- Jeder E-Scooter ist immer nur für eine Person zugelassen!
- Ein E-Scooter darf mit maximal 20 km/h gefahren werden!
- E-Scooter-Fahrende müssen Radwege nutzen. Gehwege sind tabu!
- Es gibt keine Helmpflicht, die Polizei empfiehlt zum eigenen
Schutz das Tragen eines Helms jedoch ausdrücklich!
- Die Nutzung von Handys ist während der Fahrt verboten!
Dass Kontrollmaßnahmen dieser Art auch über den präventiven Zweck hinaus
erforderlich sind, zeigten Feststellungen, die die Polizisten vor Ort trafen.
Bei einem E-Scooter-Fahrer ergab sich der Verdacht, dass er zuvor
Betäubungsmittel konsumiert hatte. Hier waren eine Blutentnahme sowie die
Einleitung eines Strafverfahrens die Folge. Bei einem anderen E-Scooter stellten
die Ordnungshüter fest, dass das Fahrzeug schneller als die erlaubten 20 km/h
fahren konnte. Durch das Manipulieren der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
erlöscht die Betriebserlaubnis. Außerdem wird das Fahrzeug dadurch
fahrerlaubnispflichtig, sodass auf den Nutzer eine Anzeige wegen des Fahrens
ohne Fahrerlaubnis zukommt. Bei Jugendlichen kann ein solches Verfahren unter
Umständen den späteren Erwerb einer Fahrerlaubnis erschweren. Zwei weitere
E-Scooter waren ohne Versicherungskennzeichen unterwegs, sodass jeweils Anzeigen
wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gefertigt wurden.
Darüber hinaus stellten die Polizisten zwei E-Scooter-Fahrer fest, die jünger
als 14 Jahre waren. In beiden Fällen wurden die E-Scooter sichergestellt und an
die Eltern übergeben.
Die Nutzung eines E-Scooters kann Spaß machen und bietet zudem, sowohl im
ländlichen Raum als auch im Stadtverkehr, eine schnelle und bequeme Art der
Fortbewegung. Unfälle mit E-Scooter nehmen zu, wie der Anstieg im
Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Mittelhessen von 95 im Jahre 2024
auf 157 in 2025 zeigt. Diese können schwere Folgen haben. Die Polizei wird daher
weiterhin Kontrollen durchführen und versuchen, Jugendliche sowie deren Eltern
für den richtigen Umgang zu sensibilisieren und zu informieren.
Tobias Schwarz, Pressesprecher
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