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Kiel, Schleswig-Holstein (ots) - Mit 140 Zöllnerinnen und Zöllnern hat das
Hauptzollamt Kiel am 19. September 2026 erneut die bei einem Fußballspiel
eingesetzten Sicherheitskräfte kontrolliert.
Insgesamt wurden rund 240 Beschäftigte von 12 Unternehmen überprüft.
Dabei stellten die Einsatzkräfte vor Ort 55 Verstöße gegen die gesetzliche
Sofortmeldepflicht fest.
In 14 Fällen besteht der Verdacht, dass Sozialversicherungsbeiträge nicht oder
nicht in voller Höhe abgeführt worden sind.
In einem weiteren Fall wurde eine Beschäftigung ohne die erforderliche
Arbeitsgenehmigung festgestellt.
Auch der Datenabgleich durch das Jobcenter Kiel, das an der Nachprüfung aufgrund
der im April festgestellten hohen Zahl an Verdachtsfällen auf Leistungsbetrug
teilgenommen hat, führte erneut zu zahlreichen Auffälligkeiten. Bislang ergaben
sich 47 Verdachtsfälle auf Leistungsmissbrauch.
"Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es bei mindestens neun von zwölf beteiligten
Arbeitgebern Beanstandungen. Und das sind zunächst nur die Erkenntnisse aus den
Prüfungen vor Ort und den bisherigen Datenabgleichen. Die aufwendigen
Geschäftsunterlagenprüfungen stehen noch aus", so Gabriele Oder, Sprecherin des
Hauptzollamts Kiel.
Die Kontrolle war eine Nachprüfung zu einem Einsatz im April dieses Jahres, bei
dem die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Kiel vor Ort 110
Sicherheitskräfte überprüft und dabei 60 Verstöße gegen die gesetzliche
Sofortmeldepflicht festgestellt hatte (siehe Pressemitteilung des Hauptzollamts
Kiel vom 21. April 2026).
Die anschließende Geschäftsunterlagenprüfung und der Abgleich mit anderen
Behörden zeigten weitere teils erhebliche Beanstandungen. So besteht bei einem
Unternehmen der Verdacht, dass weit mehr als 100 Arbeitnehmer nicht zur
Sozialversicherung angemeldet waren. Die Ermittlungen hierzu dauern an.
Auch die Prüfungen hinsichtlich möglicher Mindestlohnverstöße sind noch nicht
abgeschlossen.
Zusätzlich ergaben sich 50 Verdachtsfälle auf Leistungsbetrug gegenüber dem
Jobcenter beziehungsweise der Agentur für Arbeit.
"Die gravierenden Ergebnisse der ersten Kontrolle haben gezeigt, dass es hier
erheblichen Prüfbedarf gibt. Stellen wir bei Kontrollen derart viele Verstöße
und Verdachtsfälle fest, dann kommen wir natürlich wieder und prüfen erneut. Und
das tun wir, wenn nötig, auch mehrmals", so Oder weiter.
Auch diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Im nächsten Schritt werden die
Geschäftsunterlagen unter anderem hinsichtlich der Zahlung des Mindestlohns, der
korrekten Aufzeichnung der Arbeitszeiten sowie der ordnungsgemäßen und
rechtzeitigen Abführung der Sozialversicherungsbeiträge geprüft.
Eine Nachprüfung soll zeigen, ob die bei der ersten Kontrolle festgestellten
Verstöße inzwischen abgestellt wurden und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten
werden. Im Fokus der Zollkontrolle standen die Einhaltung der gesetzlichen und
tariflichen Lohnvorgaben, die ordnungsgemäße Anmeldung zur Sozialversicherung
sowie mögliche Verstöße im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerüberlassung. Diese
Schwerpunkte hatte die FKS bereits bei der Aprilkontrolle gesetzt.
Zusatzinformation:
Arbeitgeber im Sicherheitsgewerbe sind verpflichtet, ihre Beschäftigten
spätestens bei Aufnahme der Tätigkeit zur Sozialversicherung zu melden. Verstöße
gegen diese Sofortmeldepflicht können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld
von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Das Sicherheitsgewerbe zählt zu den besonders prüfungsrelevanten Branchen der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Kurzfristiger Personalbedarf, wechselnde
Einsatzorte, eine hohe Fluktuation und der Einsatz zahlreicher Sicherheitskräfte
bei Großveranstaltungen erhöhen unter anderem das Risiko fehlender
Sozialversicherungsanmeldungen, von Verstößen gegen Lohnvorgaben, illegaler
Beschäftigung und missbräuchlicher Subunternehmerstrukturen.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Kiel
Gabriele Oder
Telefon: 0431-20083-1106
Mobil: 016091162783
E-Mail: mailto:presse.hza-kiel@zoll.bund.de
http://www.zoll.de
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