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Bonn (ots) - Am Samstag, den 26. September 2026, nahm der Zoll im gesamten
Bundesgebiet das Friseur- und Kosmetikgewerbe ins Visier. Im Fokus der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) standen insbesondere die Prüfung der
Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen
Pflichten, sowie der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen und die illegale
Beschäftigung von Ausländern. Die Schwerpunktprüfung richtete sich nach
risikoorientierten Gesichtspunkten. Die Friseur- und Kosmetikbranche wurde dabei
gezielt in den Blick genommen, um insbesondere Erkenntnisse zu möglichen
Verstößen in Barbershops und Nagelstudios zu gewinnen und diese konsequent zu
verfolgen. Bei der Prüfung waren insgesamt rund 2.200 Kräfte des Zolls
bundesweit im Einsatz, die mehr als 3.300 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu
ihren Beschäftigungsverhältnissen befragten und knapp 700
Geschäftsunterlagenprüfungen durchführten. Bereits während der Kontrollen
leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner rund 340 Strafverfahren ein, davon in rund
160 Fällen wegen des illegalen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel und in knapp 70
Fällen wegen des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen. In rund 650
Fällen wurden zudem Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, wobei es sich
unter anderem um die unerlaubte Beschäftigung von Ausländern, die Verletzung der
Sofortmeldepflicht und das Nichtmitführen oder die Nichtvorlage von
Ausweispapieren handelte.
Die Prüfungen vor Ort sind für die FKS häufig erst der Ausgangspunkt weiterer
Ermittlungen. In mehr als 1.500 Fällen ergaben sich Hinweise auf mögliche
Verstöße, denen der Zoll nun weiter nachgeht. Dazu werden unter anderem die vor
Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Lohn- und
Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen
ausgewertet.
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 13,90
Euro brutto je Stunde. Auch die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften war daher
ein wesentlicher Bestandteil der Prüfungen des Zolls.
Constanze Voß, Direktionspräsidentin der Direktion VII - Finanzkontrolle
Schwarzarbeit - der Generalzolldirektion betonte: "In den vergangenen vier
Jahren konnten wir einen kontinuierlichen Anstieg der eingeleiteten Verfahren in
der Friseur- und Kosmetikbranche verzeichnen. Aus Sicht der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit war daher die 2026 erfolgte gesetzlich Aufnahme der Friseur- und
Kosmetikbranche in den Katalog der von Schwarzarbeit betroffenen Branchen ein
wichtiger Schritt. Wir wollen präventiv wirken und ehrliche Betriebe schützen -
das ist das klare Signal, das von dieser Maßnahme ausgeht."
Für Auskünfte zu den regionalen Ergebnissen und ggf. besonderen Feststellungen
stehen die örtlich zuständigen Hauptzollämter zur Verfügung.
Zusatzinformation
Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis
des risikoorientierten Prüfungsansatzes in bestimmten Branchen durch. Diese
konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der
gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und
tragen zusätzlich flächendeckend zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.
Durch die zuletzt erfolgte Erweiterung des Katalogs der für Schwarzarbeit und
illegale Beschäftigung besonders anfälligen Branchen (§ 2a SchwarzArbG) um das
Friseur- und Kosmetikgewerbe, kann die Verbreitung von Schwarzarbeit in diesen
Branchen, insbesondere in Barbershops und Nagelstudios, noch effektiver bekämpft
werden. Denn mit der Aufnahme gehen wesentliche Pflichten wie die
Ausweismitführungspflicht, die Sofortmeldepflicht und Pflicht zur
Arbeitszeitaufzeichnung einher.
Rückfragen bitte an:
Generalzolldirektion
Sarah Garbers
Telefon: 0228/303-11122
E-Mail: Pressestelle.GZD@zoll.bund.de
http://www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/120080/6361124
OTS: Generalzolldirektion
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