|
Berlin (ots) - Der Versandhändler Pearl darf seinen Onlineshop zukünftig nicht
mehr irreführend als "nachhaltig" bewerben. Das hat das Landgericht Freiburg
aufgrund einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) entschieden (Az.: 12 O
7/26). Die DUH hat darin argumentiert, dass weder der Onlineshop selbst noch
alle darüber vertriebenen Produkte nachhaltig sind.
Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:
"Die Werbeversprechen zu dem angeblichen Nachhaltigkeits-Shop von Pearl waren
reine Verbrauchertäuschung. Wie sollen Spielereien wie Kameradrohnen,
Fensterputz- oder Poolreinigungsroboter 'weniger Müll produzieren', 'Gutes für
die Umwelt tun' und einen 'nachhaltigeren Lebensstil' ermöglichen? Dank unserer
Klage ist der Greenwashing-Shop jetzt Geschichte. Nachdem Pearl den geltend
gemachten Unterlassungsanspruch anerkannt hatte, hat das Gericht bestätigt: Die
Nachhaltigkeits-Werbung vom Versandhändler Pearl ist unzulässig. Damit ist das
Signal auch an andere Unternehmen klar: Wir werden dreistes Greenwashing
notfalls vor Gericht stoppen."
Hintergrund:
Pearl zählt zu den führenden Versandhändlern für Elektronik-, Technik- und
Haushaltsprodukte in Europa und verfügt nach eigenen Angaben über einen
Kundenstamm von rund 23 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern. Das
Unternehmen hat unsere Klage anerkannt.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, mailto:resch@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6255771
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
|