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Berlin (ots) - Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung
das Gesetz zur Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie beschlossen.
Damit werden unter anderem die Regeln für die Kreditwürdigkeitsprüfung
verschärft und erstmals "Buy now, pay later"-Modelle reguliert, um
Verbraucherinnen und Verbraucher vor Überschuldung zu schützen. Deutlich
verbessert wird der Datenschutz bei der Erstellung von Bonitätsscores. In einem
Entschließungsantrag fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung
außerdem dazu auf, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für
ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten.
Carmen Wegge, rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin:
"Von Wirtschaftsauskunfteien erstellte Bonitätsscores haben große Auswirkungen
auf das Leben von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Von ihnen hängt zum
Beispiel ab, ob man einen Handy- oder Stromvertrag abschließen kann oder nicht.
Um Diskriminierung zu verhindern, dürfen künftig keine Adressdaten oder
Informationen wie Alter, Geschlecht und Religion mehr in die Erstellung eines
Scores einfließen. Auch Daten aus sozialen Netzwerken sind tabu. Das ist ein
großer Fortschritt für den Datenschutz.!"
Nadine Heselhaus , zuständige Berichterstatterin:
"In Deutschland sind mehr als fünfeinhalb Millionen Menschen überschuldet. Die
Ursachen sind vielfältig. Laxe Kreditvergabe und Bezahlmodelle wie "Buy now, pay
later", die zum Einkaufen auf Pump geradezu einladen, gehören dazu. Deshalb
regulieren wir nun auch Kleinkredite und verschärfen die Vorgaben für die
verpflichtend vor Vertragsschluss durchzuführende Kreditwürdigkeitsprüfung.
Verbraucherinnen und Verbraucher mit Zahlungsschwierigkeiten müssen künftig
frühzeitig an Schuldnerberatungsstellen verwiesen werden, wo sie Hilfe bekommen.
Eine weitere Neuerung: Kündigt eine Bank einen Dispokredit, muss sie dessen
Rückzahlung in zwölf gleichen Monatsraten ermöglichen. Außerdem müssen
Darlehensgeber in Zukunft Nachsicht walten lassen und zum Beispiel eine
Laufzeitverlängerung anbieten, bevor sie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
einleiten. Das sind wichtige Verbesserungen für Verbraucherinnen und
Verbraucher.
Als SPD-Bundestagsfraktion haben wir zudem dafür gesorgt, dass die erst vor
wenigen Jahren eingeführte Wartefrist vor dem möglichen Abschluss einer
Restschuldversicherung erhalten bleibt, damit man in Ruhe entscheiden kann, ob
man ein solches Produkt haben möchte oder nicht. Aus Wirtschaftskreisen kam
immenser Druck, die Wartefrist abzuschaffen. Dem haben wir uns im Sinne eines
starken Verbraucherschutzes entschlossen entgegengestellt."
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