|
Lahr (ots) - Bei den Mercedes-Elektromodellen EQA und EQB verschärft sich die
Lage im Rückruf um die Hochvoltbatterie deutlich. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat
Dr. Stoll & Sauer auf Anfrage am 13. April 2026 mitgeteilt, dass es sich bei der
Rückrufaktion 4794004 wegen der Hochvoltbatterie nach Artikel 51 der Verordnung
(EU) 2018/858 um eine "ernste Gefahr" handelt und die Durchführung der Maßnahme
deshalb überwacht wird. Fahrzeuge, die nach Ablauf des Überwachungszeitraums
nicht an der Rückrufaktion teilgenommen haben, werden laut KBA den zuständigen
Zulassungsbehörden gemeldet; diese erhalten die Empfehlung, eine
Betriebsuntersagung zu prüfen. Dr. Stoll & Sauer bewertet diese Auskunft als
alarmierendes Signal für betroffene Verbraucher: Wenn bei E-Autos wegen
Brandgefahr nicht nur ein Batterietausch angeordnet wird, sondern am Ende sogar
die Untersagung des Betriebs drohen kann, liegt ein gravierender
Sicherheitsmangel vor. Betroffene Halter sollten ihre Ansprüche jetzt im
kostenlosen E-Mobilitäts-Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urt
eile/e-mobilitaet/rueckruf-mercedes-eqa-und-eqb-kba-stuft-hochvoltbatterie-der-e
-modelle-als-ernste-gefahr-ein#paragraph--id--23257) prüfen lassen.
Der neue Aspekt ist brisant, weil Mercedes den aktuellen Rückruf gegenüber
Kunden nach Schilderung der Kanzlei teils wie eine freiwillige Maßnahme
darstellt. Die Antwort des KBA zeichnet jedoch ein anderes Bild. Die Behörde
ordnet den Fall ausdrücklich als "ernste Gefahr" ein, überwacht die
Rückrufaktion und stellt für den Fall der Nichtteilnahme die Meldung an die
Zulassungsbehörden mit der Empfehlung einer Betriebsuntersagung in Aussicht.
Damit bekommt der Fall um die E-Modelle EQA und EQB eine neue Dimension. Es geht
nicht mehr nur um die Frage, ob Mercedes den technischen Mangel endlich
beseitigt, sondern auch darum, welche Folgen Verbrauchern drohen, wenn sie dem
Rückruf nicht nachkommen.
Die Geschichte des Rückrufs bei Mercedes EQA und EQB
Mercedes hatte bei den betroffenen Fahrzeugen zunächst auf ein Software-Update
gesetzt. Später folgte dann ein weiterer Rückruf, bei dem nun die
Hochvoltbatterie ausgetauscht werden soll. Nach einem Bericht des ADAC vom 25.
Februar 2026 betrifft der aktuelle Rückruf EQA- und EQB-Modelle der Baujahre
2021 bis 2024. Ursache ist ein mögliches Problem mit der Hochvoltbatterie, das
zu einem Kurzschluss und in der Folge zu einem Fahrzeugbrand führen kann.
Betroffen sind laut ADAC weltweit 51.729 Fahrzeuge, davon 4.677 in Deutschland.
Nach dem ADAC-Bericht lief die ursprüngliche Rückrufaktion in Deutschland unter
der KBA-Referenznummer 14775R. Die neue Nummer für den Austausch der Batterien
lautet 16136R. Zunächst hatte Mercedes nur die Software des
Batteriemanagementsystems aktualisiert. Nun folgt der Austausch der
Hochvoltbatterie.
Wichtige Punkte für betroffene Mercedes-Halter:
- Das KBA stuft die Rückrufaktion 4794004 ausdrücklich als "ernste Gefahr" ein.
- Die Maßnahme wird vom KBA überwacht.
- Fahrzeuge, die nach Ablauf des Überwachungszeitraums nicht am Rückruf
teilnehmen, werden den örtlich zuständigen Zulassungsbehörden gemeldet.
- Das KBA verbindet diese Meldung mit der Empfehlung einer Betriebsuntersagung.
- Betroffen sind Mercedes EQA und EQB der Baujahre 2021 bis 2024.
- Der aktuelle Rückruf zum Batterietausch läuft unter der KBA-Referenznummer
16136R und dem Herstellercode 4794004.
- Zuvor lief bereits ein Rückruf mit Software-Update unter der
KBA-Referenznummer 14775R.
- Hintergrund ist ein möglicher Kurzschluss in der Hochvoltbatterie mit
Brandgefahr.
- Bis zur technischen Lösung galten beziehungsweise gelten
Nutzungseinschränkungen wie reduzierte Ladeleistung, Kapazitätsverluste und
Vorgaben zum Umgang mit der Batterie.
KBA-Auskunft erhöht den Druck auf Mercedes
Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer ist die Auskunft des KBA von erheblicher
rechtlicher Bedeutung. Wenn die Behörde selbst von einer "ernsten Gefahr"
spricht, ist klar, dass es sich nicht um einen bloßen Komfortmangel handelt. Für
Verbraucher geht es dann um Brandgefahr, Nutzungseinschränkungen, mögliche
Nachteile beim Wiederverkauf und nun sogar um das Risiko, dass das Fahrzeug bei
Nichtbefolgung des Rückrufs nicht weiter betrieben werden darf.
Hinzu kommt, dass Mercedes zunächst nur mit einem Software-Update reagiert hat
und nun doch die Hochvoltbatterie austauschen muss. Gerade dieser Verlauf
spricht dafür, dass die erste Maßnahme das Problem offenbar nicht dauerhaft
gelöst hat. Für betroffene Halter ist das besonders belastend, weil sie über
einen langen Zeitraum mit Unsicherheit, Einschränkungen im Alltag und einem
erheblichen Wertverlustrisiko leben mussten.
Dr. Stoll & Sauer sieht deshalb gute Gründe, die Ansprüche betroffener
Mercedes-Kunden genau zu prüfen. Je nach Einzelfall können
Gewährleistungsrechte, Rückabwicklungsansprüche oder weitere Ansprüche gegen
Händler und Hersteller in Betracht kommen. Entscheidend ist, dass Verbraucher
den Fall nicht als bloße Serviceaktion missverstehen. Wenn das KBA eine ernste
Gefahr annimmt und im Raum steht, dass Zulassungsbehörden am Ende über eine
Betriebsuntersagung entscheiden, hat der Rückruf eine ganz andere Tragweite.
Für betroffene Halter von Mercedes EQA und EQB bietet die Kanzlei Dr. Stoll &
Sauer eine kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check (https://www
.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/rueckruf-mercedes-eqa-und-eqb-kb
a-stuft-hochvoltbatterie-der-e-modelle-als-ernste-gefahr-ein#paragraph--id--2325
7) an.
Probleme mit Hochvoltbatterien auch bei anderen Herstellern
Der Mercedes-Rückruf reiht sich in eine Serie von Batterieproblemen bei
verschiedenen Herstellern ein. Für Verbraucher zeigt sich damit immer
deutlicher: Probleme mit Hochvoltbatterien sind längst kein Randphänomen
einzelner Modelle mehr. Dr. Stoll & Sauer hat in vergleichbaren Fällen bereits
Klagen für Verbraucher auf den Weg gebracht.
- Renault: Bei Renault 4 E-Tech und Renault 5 E-Tech wurde im März 2026 auf
EU-Ebene ein Rückruf wegen möglicher Delamination in Batteriezellen, internem
Kurzschluss und Brandgefahr veröffentlicht.
- Hyundai: Das KBA überwacht beim Kona Elektro den Rückruf 16242R; Grund ist
eine fehlerhafte Batterieüberwachungssoftware, die thermische Instabilitäten in
der Hochvoltbatterie möglicherweise nicht rechtzeitig erkennt. In Deutschland
sind 13.523 Fahrzeuge betroffen.
- Volkswagen und Cupra: Der ADAC berichtete am 25. März 2026 über Rückrufe bei
ID.3, ID.4, ID.5, ID. Buzz und Cupra Born wegen fehlerhafter Batteriemodule mit
möglicher thermischer Überlastung und Brandgefahr.
- Porsche: Auch Porsche war bereits von Rückrufen wegen Brandgefahr in der
Hochvoltbatterie betroffen. Beim Taycan wurde im Oktober 2024 ein Rückruf wegen
eines Zelldefekts in der Hochvoltbatterie bekannt, der zu einem Kurzschluss und
in der Folge zu einem Brand führen kann; betroffen waren Fahrzeuge aus dem
Bauzeitraum Januar 2019 bis Dezember 2023.
Dr. Stoll & Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden
Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Mit 17 Rechtsanwälten und Fachanwälten
an den Standorten Lahr und Stuttgart berät die Kanzlei Mandanten in zentralen
Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, der
Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die
Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die
Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für rund 260.000
Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in
einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz
Group AG und haben dabei in erster Instanz bereits erste Erfolge erzielt.
Außerdem vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum
Facebook-Datenleck gegen Meta.
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307
mailto:kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
mailto:christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/105254/6259482
OTS: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
|