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Berlin (ots) - Den gestern bekannt gewordenen Entwurf für ein
Beitragsstabilisierungsgesetz (BStabG) bewertet die Vorstandsvorsitzende des
AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, in einer ersten Reaktion als wirksam,
aber sozial unausgewogen:
"Mit dem jetzt vorgelegten Referentenentwurf und der auf Montag festgesetzten
Verbändeanhörung hält Gesundheitsministerin Nina Warken das Tempo hoch und
forciert das gesundheitspolitische Vorhaben einer nachhaltigen
GKV-Finanzstabilisierung weiter.
Das Gesetz greift viele zentrale Empfehlungen der FinanzKommission auf,
insbesondere zur notwendigen Kostendämpfung in den großen Versorgungsbereichen
Ambulante Versorgung, Krankenhaus und Arzneimittel. Mit dem Dreiklang
Ausgabenbegrenzung, Einnahmenorientierung und Evidenzstärkung setzt die
Ministerin auch auf die richtigen Prämissen.
Allerdings löst der vorliegende Referentenentwurf das Versprechen, sich bei den
geplanten Maßnahmen vor allem auf die Ausgaben zu fokussieren und Belastungen
der Beitragszahlenden nach Möglichkeit zu vermeiden, nicht ausreichend ein. Mit
der Einschränkung der Familienversicherung, den höheren Zuzahlungen und den
Kürzungen beim Krankengeld sowie beim Kinderkrankengeld drohen den Versicherten
zusätzliche finanzielle Belastungen in Höhe von acht Milliarden Euro.
Gleichzeitig wird das von der Kommission umrissene Einsparpotential von rund 16
Milliarden nur teilweise ausgeschöpft. Vor allem die Ausgaben im Pharmabereich
werden weit weniger beschnitten als von den Expertinnen und Experten empfohlen.
Damit hat das Sparpaket eine soziale Schieflage.
Mit der geplanten Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze werden zwar auch
Gutverdienende belastet. Diese Maßnahme schmälert allerdings auch die
Attraktivität der Gesetzlichen Krankenversicherung und könnte die Abwanderung
der Besserverdienenden in die Private Krankenversicherung provozieren. Und sie
bleibt am Ende erneut eine Belastung der Beitragszahlenden.
Nicht akzeptabel ist, dass der Bund seinen Verpflichtungen zur ausreichenden
Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden offenbar
weiterhin nicht nachkommen will. Die Experten der FinanzKommission hatten
empfohlen, diese rechtwidrige Unterfinanzierung zu beenden. Sie ist schlicht
ungerecht, denn auch Privatversicherte und Beamte sollten an der Finanzierung
dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe beteiligt werden."
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