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Bonn (ots) - Der angekündigte Industriestrompreis bringt für viele Unternehmen
wichtige Entlastungen. Für die Unternehmen der deutschen Papier- und
Zellstoffindustrie entfaltet dieses Instrument jedoch nach aktueller
Ausgestaltung keine relevante Entlastungswirkung.
Vor diesem Hintergrund bedarf die öffentliche Einordnung einer Präzisierung. Die
deutsche Papier- und Zellstoffindustrie fällt unter den Rahmen der
Strompreiskompensation. Von daher ist die Darstellung des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie (BMWE), wonach Hygienepapierhersteller als Beispiele für
mögliche Entlastungen durch den Industriestrompreis herangezogen werden, falsch.
Das gilt für die Hygienepapierhersteller wie auch für alle anderen Formen der
Papierherstellung. Auch Medienberichte, die diese Darstellung übernehmen, sind
nicht korrekt.
Eine realistische und differenzierte Einordnung ist daher wichtig, um die
energiepolitischen Herausforderungen der Papier- und Zellstoffindustrie
sachgerecht abzubilden.
Pressekontakt:
Marilena Hantke
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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