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Berlin (ots) - Jahrelang war die "Ice-Bucket-Challenge" in aller Munde. Bei
diesem Social-Media-Trend ging es darum, sich oder andere mit eiskaltem Wasser
zu übergießen. Wenn eine Mieterin mit ihrer Vermieterin auf diese Weise
verfährt, egal welche Motive dahinterstecken, dann ist das nach Information des
Infodienstes Recht und Steuern der LBS ein Grund für eine fristlose Kündigung.
(Amtsgericht Hanau, Aktenzeichen 34 C 92/23)
Der Fall: Eine Mieterin schüttete zwei Mal aus ihrem Fenster einen Eimer Wasser
auf den Hof und traf dabei ihre Vermieterin, die "klitschnass" wurde und gemäß
Aussage eines Zeugen aussah, als hätte sie an einer "Ice-Bucket-Challenge"
teilgenommen. Zuvor hatte es zwischen beiden Parteien Streit um das Umstellen
eines Fahrrades gegeben. Die Vermieterin sprach die fristlose Kündigung aus.
Doch die Mieterin wies darauf hin, sie habe keine direkte Absicht gehabt, die
Geschädigte mit dem Wasserschwall zu treffen.
Das Urteil: Es handle sich um eine nachhaltige Hausfriedensstörung, beschied das
Amtsgericht. Man müsse zumindest davon ausgehen, dass es die Mieterin bei ihrer
Aktion billigend in Kauf genommen habe, die Vermieterin mit Wasser zu
übergießen. Es habe keiner vorherigen Abmahnung bedurft, um die fristlose
Kündigung auszusprechen.
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
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