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Unfall auf Baumschaukel / Grundstückseigentümer musste haften (FOTO)

27.04.2026 11:10 Uhr Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Berlin (ots) - In manchen Gärten gibt es eine sogenannte Baumschaukel, die nicht an einem Metallgerüst, sondern an einem Ast befestigt ist. Wer ein solches Objekt auf seinem Grundstück anbringen lässt, der muss den betreffenden Baum regelmäßig von fachkundigen Kräften auf Krankheitsbefall überprüfen lassen. Denn die Rechtsprechung geht davon aus, dass hier wegen der natürlichen Beschaffenheit der Aufhängung, eine größere Gefahr droht. In einem konkreten Fall schaukelten zwei Jugendliche, plötzlich brach der Ast und eine der beiden verletzte sich schwer. Der Eigentümer, der sein Anwesen für ein Seminar zur Verfügung gestellt hatte, musste nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS für die Heilbehandlungskosten aufkommen. Er habe seine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt, hieß es im Urteil.

(Landgericht Lübeck, Aktenzeichen 9 O 112/23)

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel Referat Presse Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen Tel.: 030 20225-5398 Fax : 030 20225-5395 E-Mail: mailto:ivonn.kappel@dsgv.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/35604/6263015 OTS: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
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