|
München (ots) - Die ARD sowie Investigativ-Reporter Hajo Seppelt haben sich in
zwei weiteren einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die Deutsche
Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft (DESG) beziehungsweise deren
Präsidenten Matthias Große durchgesetzt. Das Landgericht Hamburg wies
Unterlassungsansprüche der DESG gegen eine nach den Olympischen Spielen in
Mailand veröffentlichte ARD-Berichterstattung (25. Februar) zurück. Der
betreffende Beitrag bleibt unverändert.
Hajo Seppelt erwirkte in einem Verfahren vor dem Landgericht Berlin II, in dem
es um Falschbehauptungen durch Große geht, eine einstweilige Verfügung gegen die
DESG und ihren Präsidenten.
"Die nun getroffenen Entscheidungen bestätigen vollumfänglich die
ARD-Berichterstattung und verbieten Herrn Große unhaltbare Aussagen zur Arbeit
von Hajo Seppelt", sagte ARD-Sportkoordinator Axel Balkausky: "Nachdem das
Landgericht Hamburg zuvor im Verfügungsverfahren die Olympiaberichterstattung
der ARD zur DESG in weiten Teilen bestätigt hat, sehe ich die investigative
Sportberichterstattung der ARD und des Teams um Hajo Seppelt erneut gestärkt.
Wir begrüßen all diese Gerichtsentscheidungen sehr."
Die DESG hatte eine Passage in Bezug auf Aussagen des ehemaligen DESG-Trainers
Peter Mueller beanstandet, der zufolge Mueller die Hintergründe seiner Ende der
Saison 2023/24 nicht erfolgten Vertragsverlängerung bei der DESG bis heute nicht
kenne. Nach Auffassung des Landgerichts Hamburg verletze die angegriffene
Berichterstattung den Antragsteller nicht in dessen Vereinspersönlichkeitsrecht
und stelle "sich im vorliegenden Kontext nicht als unwahre Tatsachenbehauptung,
sondern zulässige Meinungsäußerung dar", schrieb die Pressekammer.
In einem weiteren Verfahren hatte Hajo Seppelt Aussagen von DESG-Präsident
Matthias Große, die wortgleich auf mehreren Social-Media-Kanälen sowie auf der
offiziellen Website der DESG veröffentlicht wurden, beanstandet. Der Wortlaut
lautete insgesamt wie folgt:
"Denn unsere Olympiastarterinnen und Olympiastarter fühlten sich speziell von
Herrn Seppelt während der Olympischen Spiele regelrecht "gestalkt", da er ihnen
an der Eisfläche auflauerte und sie mit Fragen nervte. Journalistisches
Fingerspitzengefühl? Mediale Sorgfaltspflicht? Nichts davon war zu spüren bei
Herrn Seppelt, dessen Gier nach der großen Geschichte ihn antrieb."
Verboten ist Große und der DESG laut Beschluss des Landgerichts Berlin II,
"wörtlich oder sinngemäß zu behaupten und/oder zu verbreiten und/oder behaupten
oder verbreiten zu lassen" , Seppelt habe während Olympia Starterinnen und
Starter der DESG "regelrecht gestalkt, da er ihnen an der Eisfläche aufgelauert
und sie mit Fragen genervt habe" , schrieb das Gericht.
Hintergrund der Beanstandung war nicht nur die Tatsache, dass der Vorwurf des
Stalkings aus der Luft gegriffen ist. Der Autor war während der Olympischen
Spiele gar nicht in Mailand vor Ort, sondern begleitete die Winterspiele aus dem
ARD/ZDF-Olympia-Sendekomplex in Mainz.
Eine Forderung auf Unterlassung derselben Aussagen Großes hat die ARD vor dem
Landgericht Hamburg gestellt. Das Verfahren läuft noch.
Bereits am 15. März hatte das Landgericht Hamburg einen TV- und einen
Textbeitrag über die DESG, veröffentlicht am 9. Februar, in den aus Sicht der
ARD wesentlichen Aussagen bestätigt. Mit der Forderung nach Unterlassung war die
DESG in vier von fünf Punkten gescheitert.
Siehe auch die Pressemeldung vom 20. April 2026 "ARD gewinnt einstweiliges
Verfügungsverfahren gegen die DESG in weiten Teilen" (https://www.ard.de/die-ard
/ard-programmdirektion/programmpresse/pressemeldungen/20260420-ard-gewinnt-einst
weiliges-verfuegungsverfahren-gegen-desg-pm-100.html)
Pressekontakt:
ARD Sportkoordination, Swantje Lemenkühler,
Tel. 089/55 89 44 780, E-Mail: swantje.lemenkuehler@ard.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/6694/6265026
OTS: ARD Das Erste
|