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Berlin (ots) - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(BVL) hat nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) einen Teil der
Zulassung des Pestizids ProFume widerrufen, nämlich für die Begasung von
Export-Holz in großen deutschen Seehäfen. Der im Pestizid enthaltene Wirkstoff
Sulfurylfluorid ist ein fluoriertes Treibhausgas und bis zu 7.500-mal
klimaschädlicher als CO2. Durch Leckagen und die anschließende Belüftung der
Container wird Sulfurylfluorid bei der Begasung im großen Stil mit massivem
Schaden fürs Klima freigesetzt.
Die DUH klagt mit fachlicher Unterstützung des Umweltinstituts München seit März
2025 auf den Widerruf der Zulassung des extrem klimaschädlichen Pestizids vor
dem Verwaltungsgericht Braunschweig. Die Organisationen kritisieren, dass das
BVL bei der Zulassung die Klimaschädlichkeit des Wirkstoffs nicht berücksichtigt
hat. Zudem kam ans Licht, dass deutlich größere Mengen des klimaschädlichen
Gases eingesetzt wurden als bisher angenommen, obwohl die Anwendung ursprünglich
für einen geringfügigen Einsatz vorgesehen war. Damit entfällt die Voraussetzung
für die bisherige Zulassungserweiterung. Trotz des Widerrufs durch das BVL
dürfen vorhandene Lagerbestände des Pestizids allerdings noch bis zu sechs
Monate abverkauft und bis zu 18 Monate eingesetzt werden. Gegen diese
unverhältnismäßigen Übergangsfristen hat die DUH am 27. April 2026 Widerspruch
eingelegt.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH : "Mit unserer Klage haben wir
erreicht, dass das Mittel mit dem Wirkstoff Sulfurylfluorid nicht mehr in dem
bisherigen Ausmaß in die Atmosphäre gelangt und das Klima anheizt. Allein die
Emissionen dieses Stoffes in Deutschland entsprachen zuletzt rund drei Millionen
Tonnen CO2 pro Jahr - etwa so viel wie die jährlichen Emissionen einer Großstadt
wie Wiesbaden oder Aachen. Trotz dieser erheblichen Klimawirkung hat das BVL die
Folgen bei der Zulassung bislang nicht berücksichtigt - und erlaubt den Einsatz
des Pestizids noch weitere 18 Monate. Gegen diese unverhältnismäßig lange Frist
haben wir sofort Widerspruch eingelegt. Für diesen massiven CO2-Ausstoß darf es
keinen behördlichen Freifahrtschein geben."
ProFume des Herstellers Douglas Chemicals wurde in deutschen Hafenregionen
eingesetzt, um vor allem auf Holzstämmen Insekten vor dem Export zu töten. Damit
soll vermieden werden, dass fremde Arten wie Borkenkäfer in die Ökosysteme der
Importländer geraten. Dabei gibt es umweltfreundlichere Alternativen wie
thermische Behandlung oder Unterwasserlagerung. Wie aus Anfragen an den
Hamburger Senat, aus Informationen des Thünen-Instituts und Auskünften der
Begasungsfirmen hervorgeht, werden sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht
genutzt.
Fabian Holzheid, Geschäftsführer Umweltinstitut München: " Dass Sulfurylfluorid
für eine wichtige Anwendung zur Begasung von Holz in Deutschland seine Zulassung
verloren hat, ist ein großer Erfolg für den Klima- und Umweltschutz. Das
Insektizid zählt zu den klimaschädlichsten Gasen überhaupt. Zudem liegen
wirksame und weniger schädliche Alternativen wie die Wärmebehandlung vor, um
Holz exportfähig zu machen. Der Stoff muss nun auch auf EU-Ebene verboten
werden, um neue Zulassungen in Deutschland oder anderswo in Europa endgültig zu
verhindern."
Link:
Zur Übersicht der laufenden Pestizid-Verfahren der DUH:
https://www.duh.de/informieren/verbraucherschutz/pestizidklagen/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, mailto:resch@duh.de
Fabian Holzheid, Geschäftsführer Umweltinstitut München
089/30774919, mailto:fh@umweltinstitut.org
Dr. Caroline Douhaire, Kanzlei Geulen & Klinger
mailto:douhaire@geulen.com
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6265073
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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