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Mainz (ots) - Das "ZDF Magazin Royale" berichtet in der Ausgabe vom Freitag, 1.
Mai 2026: Im Zusammenhang mit Abschiebungen nach Afghanistan empfangen deutsche
Behörden regelmäßig einen Vertreter der islamistischen Taliban in der
Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Bonn.
Offiziell erkennt die Bundesregierung die Taliban nicht als rechtmäßige
Regierung Afghanistans an. Die "ZDF Magazin Royale"-Sendung ist ab sofort im
ZDF-Streamingportal abrufbar und läuft am Freitag, 1. Mai 2026, um 23.00 Uhr, im
ZDF.
Nach Recherchen des "ZDF Magazin Royale" war am 17. April 2026 der Konsul am
afghanischen Generalkonsulat Bonn, Said Mustafa Hashimi, als Vertreter des
islamistischen Taliban-Regimes in den Diensträumen der Bonner Außenstelle des
BAMF anwesend. Laut BAMF fand die Einladung des Taliban-Vertreters im Rahmen
einer bundespolizeilichen Maßnahme ohne Beteiligung des Bundesamtes statt. Eine
solche Maßnahme habe zum dritten Mal in diesem Jahr in der Außenstelle des BAMF
in Bonn stattgefunden.
Der Empfang eines Taliban-Vertreters im BAMF steht in Verbindung mit den Plänen
des Bundesinnenministeriums, afghanische Straftäter abzuschieben. In einer
Vorladung an Betroffene der Maßnahmen in Bonn heißt es, sie hätten persönlich
"bei der Vertretung der afghanischen Botschaft in den Diensträumen des
Bundesamtes für Migration, Außenstelle Bonn" vorzusprechen. Grund für die
persönliche Vorsprache bei dem Vertreter der Taliban in den Diensträumen des
BAMF ist die Identifizierung von ausreisepflichtigen Personen und die Erstellung
von Passdokumenten.
Die Bundesregierung erkennt das Taliban-Regime nicht als rechtmäßige Regierung
Afghanistans an. Sie unterhält zur "De-facto-Regierung" der Taliban, nach
Angaben des Auswärtigen Amts, lediglich Kontakte "auf technischer Ebene, also
unterhalb der politischen Ebene". Im Juli 2025 stimmte die Bundesregierung der
Einreise zweier Vertreter der Taliban-Regierung für konsularische Aufgaben in
die Bundesrepublik Deutschland zu, darunter Said Mustafa Hashimi.
Das Bundesministerium des Innern teilt auf Anfrage mit: "Das räumlich vom
Publikumsverkehr abgegrenzte Gebäude des BAMF war bei diesem Sachverhalt die
geeignete Räumlichkeit für die Anhörungsmaßnahme." Es sei durchaus üblich, dass
die Bundes- und Landesbehörden sich bei Anhörungsmaßnahmen durch Bereitstellung
von geeigneten Räumlichkeiten gegenseitig unterstützen. Weiter heißt es in der
Antwort des Bundesinnenministeriums: "Selbstverständlich wird bei der
Durchführung einer Anhörung in den Räumlichkeiten des BAMF dort keine
afghanische Vertretung begründet."
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Mainz, 1. Mai 2026
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