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Berlin (ots) -
- "Bordershops" in deutsch-dänischer Grenzregion verkaufen jährlich 650
Millionen Dosen illegal ohne Pfand an skandinavische Kundinnen und Kunden und
verstoßen damit gegen das Verpackungsgesetz
- Gericht stellt klar: Ausnahme von der Pfandpflicht gilt nur für den
unmittelbaren Export von Einweg-Getränkeverpackungen, jedoch nicht für
unterzeichnete Exporterklärungen dänischer Endverbraucherinnen und
-verbraucher in Grenzgeschäften
- DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz: "Vollzugsbehörden in
Schleswig-Holstein haben seit mehr als 20 Jahren milliardenfachen pfandfreien
Dosenverkauf nicht unterbunden - Urteil ist bahnbrechend"
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat heute einer Klage der Deutschen Umwelthilfe
(DUH) gegen den Landkreis Schleswig-Flensburg stattgegeben (AZ 6 A 74/21) und
den seit mehr als 20 Jahren geduldeten pfandfreien Verkauf von Getränkedosen im
Grenzhandel für rechtswidrig erklärt. Das Urteil betrifft rund 650 Millionen pro
Jahr in deutschen Grenzshops an Skandinavierinnen und Skandinavier verkaufte
Getränkedosen, die wegen ihrer fehlenden Bepfandung das deutsch-dänische
Grenzgebiet vermüllen oder im Hausmüll landen und somit nicht recycelt werden.
Der Landkreis Schleswig-Flensburg muss nach Rechtskraft des Urteils den
illegalen pfandfreien Verkauf pfandpflichtiger Einweg-Getränkeverpackungen
unterbinden. Der Landkreis Schleswig-Flensburg hat die Möglichkeit gegen das
Urteil Berufung einzulegen.
Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin: "Das Urteil des Verwaltungsgerichts
Schleswig ist bahnbrechend, weil es eine jahrzehntelange umweltbelastende
Verkaufspraxis pfandfreier Getränkedosen im Grenzhandel zu Dänemark für
ordnungswidrig erklärt. Die Pfandpflicht entfällt nicht, wenn Verpackungen nach
dem Verkauf mit in ein anderes Land genommen werden und gilt somit auch für im
Grenzhandel zu Dänemark verkaufte Einweg-Getränkeverpackungen. Das
Verpackungsgesetz sieht keine Ausnahmen vor. Die Vollzugsbehörden in
Schleswig-Holstein sind seit mehr als 20 Jahren ihrer Aufgabe nicht
nachgekommen, den milliardenfachen pfandfreien Dosenverkauf zu unterbinden. Zu
lange wurden die Augen vor riesigen Müllmengen in der Umwelt und zig Millionen
falsch im Restabfall entsorgten Getränkedosen verschlossen. Dänische
Umweltschutzgruppen sammeln in der Grenzregion regelmäßig zehntausende
pfandfreier Dosen aus der Umwelt."
Die DUH hatte den Landkreis Schleswig-Flensburg am 12. Januar 2021 dazu
aufgefordert, gegen die andauernde Verletzung der Pfandpflicht einzuschreiten.
Der Kreis reagierte allerdings nicht. Die DUH erhob daraufhin im April 2021 eine
Untätigkeitsklage.
Das heutige Urteil des Verwaltungsgerichtes Schleswig stellt klar, dass die
Pfandpflicht im Grenzhandel weder gegen Verfassungs- noch Europarecht verstößt.
Eine Ausnahme von der Pfandpflicht gilt nur für den unmittelbaren Export von
Einweg-Getränkeverpackungen. Die Regelung ist ausdrücklich nicht auf die in
Grenzgeschäften unterzeichneten Erklärungen der überwiegend dänischen
Endverbraucherinnen und -verbraucher übertragbar, dass sie die Getränke erst
außerhalb Deutschlands konsumierten. Den Behörden ist eine Kontrolle dieser
individuellen Verpflichtungserklärung, anders als im kommerziellen Export,
unmöglich.
"Wichtig an dem Urteil ist auch, dass das Verwaltungsgericht Fragen des
Verbandklagerechts geklärt hat. Deutschland hat seit Jahrzehnten einen
entsprechenden völkerrechtlichen Vertrag, die Konvention von Aarhus, nicht
ausreichend in nationales Recht umgesetzt. Nachdem der EuGH im Jahr 2022
entschieden hat, dass Umweltverbände trotzdem gegen rechtswidrige
Produktgenehmigungen wie die Typzulassung von Pkw klagen können, hat das
Verwaltungsgericht dies nun auf rechtswidrige Dienstleistungen wie den illegalen
pfandfreien Verkauf von Bierdosen übertragen" , sagt Rechtsanwalt Remo Klinger,
der die DUH in dem Verfahren vertreten hat.
Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, mailto:metz@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, mailto:klinger@geulen.com
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6278855
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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