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Berlin (ots) - Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss wird eine umfassende
Modernisierung des Verwaltungsprozessrechts auf den Weg gebracht. Die letzten
großen Reformen der Verwaltungsgerichtsordnung liegen mehr als zwanzig Jahre
zurück. Seitdem haben sich Arbeitsweise, Digitalisierung und Belastung der
Verwaltungsgerichtsbarkeit deutlich verändert.
Der Gesetzentwurf setzt an mehreren Stellen an: Widersprüche sollen künftig
einfacher elektronisch eingelegt werden können. Zuständigkeiten und
Verfahrensabläufe werden an veränderte Arbeitsweisen und die fortschreitende
Digitalisierung angepasst. Gegen offensichtlich aussichtslose und
rechtsmissbräuchliche Klagen und Anträge sollen Gerichte künftig wirksamer
vorgehen können. Zugleich wird die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen
gegen öffentliche Stellen gestärkt.
Daniel Rinkert, zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion:
"Ein handlungsfähiger Rechtsstaat braucht leistungsfähige Gerichte, digitale
Zugänge und Verfahren, die schneller zu Entscheidungen führen. Mit der Novelle
der Verwaltungsgerichtsordnung bringen wir den Pakt für den Rechtsstaat konkret
voran und beschleunigen Verfahren dort, wo heute zu viel Zeit verloren geht. Wir
stärken die Verwaltungsgerichte, schaffen effizientere Abläufe und sorgen dafür,
dass Bürgerinnen und Bürger schneller zu ihrem Recht kommen - ohne Abstriche
beim Rechtsschutz. Denn ein moderner Staat muss nicht nur gerecht entscheiden,
sondern auch rechtzeitig."
Carmen Wegge, rechts- und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der
SPD-Bundestagsfraktion:
"Ein Rechtsstaat beweist seine Stärke nicht nur in großen Grundsatzfragen,
sondern auch im Alltag: Wer gegen eine Behörde klagt, braucht wirksamen
Rechtsschutz - aber auch eine Entscheidung in angemessener Zeit. Die Reform der
Verwaltungsgerichtsordnung ist deshalb ein wichtiger Schritt und zugleich Teil
einer größeren Modernisierung unserer Verfahrensordnungen. Nach dieser Reform
nehmen wir auch die Zivilprozessordnung und die Strafprozessordnung in den
Blick.
Besonders wichtig ist uns: Gerichtliche Entscheidungen dürfen nicht folgenlos
bleiben. Wenn öffentliche Stellen in Einzelfällen gerichtliche Vorgaben nicht
oder nicht rechtzeitig umsetzen, muss der Rechtsstaat durchsetzungsfähig sein.
Deshalb stärken wir die Vollstreckung gegen öffentliche Stellen: Zwangsgelder
müssen wirken und dürfen nicht nach dem Prinzip 'linke Tasche, rechte Tasche'
wieder bei der öffentlichen Stelle landen, die die gerichtliche Vorgabe umsetzen
muss. Das stärkt die Autorität der Gerichte und die Resilienz unseres
demokratischen Rechtsstaats."
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