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Köln (ots) - Outdoor ist IN - und zwar nicht nur Wandern oder Radfahren, sondern
große Teile des alltäglichen Lebens werden nach draußen verlagert, zumindest in
den Sommermonaten. Das heißt: Im Garten ein Mittagsschläfchen machen, essen,
fernsehen, feiern und natürlich auch kochen. Dafür legen sich immer mehr von uns
eine Outdoor-Küche zu oder zumindest einen gemauerten Grill. Allerdings
passieren auch im Leben unter freiem Himmel Unfälle. Wie man abgesichert ist,
wenn in der Außenküche oder beim Barbecue mal was schief geht, klären wir jetzt
mit Mario Hattwig.
Sprecher: Verbrennungen wegen Stichflammen, eine beschädigte Terrasse, Markise
oder Hauswand. Auch beim Grillen kommt es schnell zu Unfällen. Manchmal werden
aber auch Grill, Gartenmöbel oder Teile der Outdoor-Küche geklaut. Welche
Versicherung dann einspringt, erklärt Heike Wolff von der DEVK.
O-Ton 1 (Heike Wolff, 11 Sek.): "Wenn die Gartenmöbel Feuer fangen oder der
Grill gestohlen wird, ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Die
Außenküche oder auch ein gemauerter Grill sind über die Wohngebäude gegen Feuer
und weitere Gefahren versichert."
Sprecher: Stößt ein Gast versehentlich den Grill um und es kommt zu einem
Schaden, greift dessen private Haftpflicht. Diese Versicherung deckt auch
Personenschäden oder Folgekosten wie Schmerzensgeld und Verdienstausfall ab.
O-Ton 2 (Heike Wolff, 19 Sek.): "Wichtig ist hierbei, die Haftpflicht zahlt nur
bei fahrlässigem, nicht bei vorsätzlichem Handeln. Problematisch wird es bei
einigen Versicherern, wenn Alkohol im Spiel ist. Das kann als grob fahrlässig
gewertet werden und manche Versicherungen zahlen dann nicht. Bei uns ist das
anders. Solange kein Vorsatz besteht, ist man bei der DEVK auch alkoholisiert
abgesichert."
Sprecher: Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man seine Versicherungsverträge
ab und an checken, denn auch die werden regelmäßig weiterentwickelt.
O-Ton 3 (Heike Wolff, 31 Sek.): "Wir haben zum Beispiel unseren Wohngebäudetarif
gerade komplett überarbeitet. In unserem neuen Tarif bieten wir noch bessere
Leistungen im Schadenfall. Erweitert haben wir in unserem Premiumschutz Zubehör-
und auch die Grundstücksbestandteile wie Teiche, Pools, Gartenbepflanzungen,
begrünte Dächer und eben auch Outdoor-Küchen und gemauerte Grills. Außerdem sind
Schäden durch grobe Fahrlässigkeit bei uns weiterhin mitversichert. Das heißt,
wenn jemand den Grill kurz unbeaufsichtigt lässt und Funken auf die Möbel
übergreifen, zahlt die DEVK trotzdem."
Sprecher: Damit es gar nicht erst zu Unfällen in der Outdoor-Küche oder beim
Grillen kommt, sollte man immer genügend Abstand zu Bäumen, Hecken, Hauswänden
und Markisen halten. Lassen Sie den Grill nie aus den Augen und halten Sie die
Kids und Haustiere fern! Spiritus und andere Brandbeschleuniger sind ein NO-GO.
Und falls doch mal was passiert, bitte immer einen Feuerlöscher oder eine
Löschdecke bereithalten!
Wer übrigens in der Natur oder auf einem Parkplatz grillen will, ist in der
Regel nur dann versichert, wenn Grillen dort auch erlaubt ist. Da sollte man
sich also vorher bei der Kommune erkundigen. Mehr Infos zum Thema
Versicherungsschutz beim Grillen gibt's im Netz unter devk.de.
Pressekontakt:
Maschamay Poßekel
DEVK Versicherungen
Pressesprecherin
Riehler Straße 190
50735 Köln
Telefon: +49 221 757-1802
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OTS: DEVK Versicherungen
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