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Berlin (ots) - Die Mülltrennung stellt in vielen Wohnanlagen ein Problem dar.
Wertstoffe werden in die falschen Tonnen eingeworfen und manchmal gelangen
Gegenstände in den Müll, die dort gar nichts verloren haben. Deswegen erlaubt es
ein höchstrichterliches Grundsatzurteil nach Auskunft des Infodienstes Recht und
Steuern der LBS den Vermietern, die korrekte Trennung kontrollieren und
gegebenenfalls nachbessern zu lassen.
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 117/21)
Der Fall: Ein Vermieter führte unter den Nebenkosten das sogenannte
"Behältermanagement" ein. Pro Jahr sollten die Mieterinnen und Mieter rund zwölf
Euro pro Partei dafür bezahlen, dass ein Dienstleister nach dem Rechten sah. Die
Betroffenen wollten nicht bezahlen. Sie wiesen darauf hin, dass keinesfalls alle
Hausbewohner ein problematisches Verhalten an den Tag legen. Es seien nur einige
"Müllsünder" gewesen. Der Streit zog sich über mehrere Instanzen hin.
Das Urteil: Der Bundesgerichtshof entschied, dass dieser Service unter den
Oberbegriff "Müllbeseitigung" falle und deswegen die Kosten dafür über die
Betriebskostenverordnung auf alle Parteien umgelegt werden dürften. Allerdings
müssten sich die Kosten im Rahmen des Ortsüblichen halten und dürften nicht
überzogen sein.
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Dr. Ivonn Kappel
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