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Berlin (ots) - Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker begrüßen die Pläne der
Bundesregierung zur Stärkung der Apotheken. Das Bundeskabinett hat am heutigen
Mittwoch eine Verordnung beschlossen, nach der das Apothekenhonorar zum ersten
Mal seit 2013 erhöht werden soll. Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände kritisiert allerdings, dass diese Anpassung nur stufenweise
erfolgt und durch neue Sparmaßnahmen der Bundesregierung teilweise sogar wieder
aufgehoben werden soll.
"Seit 13 Jahren wurde das Apothekenhonorar nicht angepasst - jede fünfte
Apotheke musste seitdem schließen. Um das Apothekensterben zu stoppen und die
Arzneimittelversorgung für Bürgerinnen und Bürger zu sichern, war die Erhöhung
unseres Honorars längst überfällig", sagt ABDA-Präsident Thomas Preis. "Mit
seinem Beschluss setzt das Bundeskabinett endlich die im Koalitionsvertrag
festgeschriebene Erhöhung des Apothekenhonorars auf 9,50 Euro pro
rezeptpflichtigem Medikament um. Die Verordnung ist ein richtiges Signal an die
Apotheken, das viel früher hätte kommen müssen. Mit der nur schrittweisen
Honorarerhöhung tritt allerdings eine gefährliche Verzögerung der
Apothekenstabilisierung ein. Und mit der ebenfalls von der Bundesregierung
geplanten Erhöhung des sogenannten Apothekenabschlags auf 2,07 Euro pro
verordnetem Medikament will die Bundesregierung das Honorar ab dem kommenden
Jahr sogar gleich wieder kürzen. Es ist nicht verständlich, warum die Koalition
die Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung durch die Apotheken nur halbherzig
stärkt. Denn klar ist doch: Mehr Menschen müssen weitere Wege in Kauf nehmen,
wenn die wohnortnahe Arzneimittelversorgung weiter ausdünnt."
Zur Erklärung: Im Apothekenwesen werden derzeit mehrere Gesetze und Verordnungen
diskutiert. Laut dem kürzlich vom Bundestag beschlossenen
Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) dürfen in Apotheken bald
weitere pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) angeboten und sämtliche Impfungen
mit Totimpfstoffen (z.B. Tetanus, FSME) durchgeführt werden. Zugleich sieht der
Regierungsentwurf des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes für die Gesetzliche
Krankenversicherung (GKV) vor, den Apothekenabschlag von 1,77 auf 2,07 Euro pro
rezeptpflichtigem, zu Lasten der GKV abgegebenem Medikament ab 2027 zu erhöhen.
Durch die Erhöhung dieses Abschlages, den die Apotheken den Krankenkassen
gewähren, wird das Apothekenhonorar wieder gesenkt.
Mehr Informationen unter http://www.abda.de
Pressekontakt:
Benjamin Rohrer, Pressesprecher, 030 40004-131, mailto:b.rohrer@abda.de
Christian Splett, Stv. Pressesprecher, 030 40004-137, mailto:c.splett@abda.de
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OTS: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
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