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Berlin (ots) - Angesichts der ersten Lesung des Gebäudemodernisierungsgesetzes
(GModG) im Bundestag drängt der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft auf
Nachbesserungen. Um den Wegfall der 65%-Regelung zumindest in Teilen zu
kompensieren, muss an mindestens drei Stellen nachgebessert werden.
"Der Bundesrat hat zum GModG fast alles gesagt: Ohne Markt- und
Mengenfolgenabschätzung kein Start der Bio-Treppe, ohne verpflichtende Beratung
zu den Preisrisiken keine neuen Öl- und Gasheizungen, keine Subventionierung der
Energie- und Rohstoffversorgung der Industrie über private Haushalte. Die Länder
wollen zurück zur 65%-Regelung, eine Bio-Treppe mit 100% grüner Beimischung
sowie das Betriebsverbot fossiler Heizungen bis 2045", so Prof. Dr. Katharina
Reuter, BNW-Geschäftsführerin.
"Angesichts der handwerklichen Fehler im Regierungsentwurf und der erwarteten
Preisanstiege ist es nur konsequent, dass die Länder eine Hintertür für eigene,
ambitioniertere Regeln wollen. Das ist gut für den Klimaschutz, aber schlecht
für den Bürokratieabbau. Anstatt das Gesetz später zu umgehen, müssen Bundesrat
und Bundestag an einem Strang ziehen und bereits im parlamentarischen Verfahren
nachbessern", so Reuter weiter.
Wahre Preise, echte Wahl
Ausgehend von der Annahme, dass Schwarz-Rot nicht zur 65%-Regelung und dem
Betriebsverbot fossiler Heizungen zurückkehren wird, bringt der Bundesverband
Nachhaltige Wirtschaft drei Vorschläge in das Gesetzgebungsverfahren ein, die
das GModG in seiner jetzigen Form verbessern.
1. Transparenz vor jeder Heizungsentscheidung
Die Bundesregierung räumt selbst ein, dass die Verfügbarkeit und Kosten der
Bio-Treppe nicht belastbar abgeschätzt werden können. Der Verband fordert, diese
Abschätzung herzustellen. Die zuletzt ausgehandelte, hälftige Kostenteilung
zwischen Vermietenden und Mietenden in §5a umfasst nur Wohnraum. Gewerbemietende
und der Einzelhandel müssen voraussichtlich den vollen Preissprung der
Bio-Treppe tragen, während sie bereits durch den Online-Handel, steigende Mieten
in Innenstädten, strukturell hohe Arbeitskosten und die schwache Konjunktur
unter erheblichem Druck stehen.
Vor jeder Heizungsentscheidung - unabhängig davon, ob Wohn- oder
Nichtwohngebäude - sollte ein einfacher, standardisierter Vollkostenvergleich
über 10, 15 und 20 Jahre erfolgen. Dieser Vergleich muss den gesetzlich
hinterlegten ETS-2-Preispfad, die Bio-Treppen-Pflichtanteile und mögliche
Gasnetz-Stilllegungsrisiken einpreisen. Es ist entscheidend, dass durch den
Kostenvergleich für alle Gebäudetypen volle Transparenz hergestellt wird.
Handwerk, Energieberatung und Eigentümer:innen brauchen eine wirksame
Entscheidungshilfe, die dazu führt, dass die langfristig günstigste Heizung
verbaut wird.
2. BEG und CO2-Preis koppeln
Wärmepumpen sind bereits heute im Betrieb günstiger als Gas- und Ölheizungen.
Oftmals fällt die Entscheidung für eine Gasheizung aufgrund kurzfristig
niedrigerer Anschaffungskosten. Umso wichtiger ist die Beibehaltung einer
verlässlichen Förderlandschaft. Der Verband fordert daher, die Einnahmen aus dem
nationalen CO2-Preis und ETS 2 anteilig und zweckgebunden in die BEG
zurückzuführen. Eine Kopplung macht die Förderung vom jährlichen Haushaltsstreit
unabhängig und finanziert sich aus der Lenkungswirkung selbst. Die bisher im BEG
angedachte Verringerung des Klimageschwindigkeitsbonus kann ab 2029 nur
erfolgen, wenn die Strompreise sinken und die Förderbedingungen mindestens für
die kommenden 12 Monate bekannt sind.
3. Planungssicherheit durch einen Nachsteuerungsmechanismus
Im Regierungsentwurf ist eine Evaluation des GModG im Hinblick auf den Beitrag
zur Erreichung der Klimaschutzziele im Jahr 2030 vorgesehen. Bestätigt sich die
Mengenarmut bei biogenen Brennstoffen, fehlt jeder Automatismus, um
gegenzusteuern. Es braucht eine Mechanik, die ohne neuen Gesetzgebungsakt
greift. Der BNW fordert, einen Nachsteuerungsmechanismus in §9a einzubauen:
Verfehlt der Gebäudesektor 2030 seinen Zielpfad oder unterschreiten die
verfügbaren biogenen Brennstoffmengen einen definierten Schwellenwert, muss eine
Nachsteuerung mit klar definierten Auslösekriterien, Fristen und Rechtsfolgen
greifen.
" Wir brauchen Planungssicherheit für die nächsten drei Legislaturperioden: auf
Bundes- und Länderebene, faktenbasiert, technologisch machbar und finanzierbar.
Ein klares Enddatum für fossile Heizsysteme, eine nachhaltige Biomassenutzung
und CO2-Emissionsgrenzwerte statt Primärenergiebilanzen sind der Maßstab für
einen zukunftsfähigen Gebäudesektor", so Martin Ufheil, solares bauen GmbH.
"Dem Klimaschutz wäre am besten gedient, wenn das GModG gestoppt und zum alten
GEG, inklusive Wärmeplanung, zurückgekehrt wird. Diese Rolle rückwärts ist
ähnlich wahrscheinlich wie sinkende Heizkosten durch Bioöl- und Gas. Umso
wichtiger ist es, die Kosten jetzt transparent zu machen, eine stabile
Förderlandschaft zu garantieren und bei Zielverfehlungen nachzusteuern", so
Reuter abschließend.
Die vollständige Stellungnahme des BNW zum GModG (https://www.bnw-bundesverband.
de/sites/default/files/inline-files/20260511_BNW_Stellungnahme_RefEnt_GModG.pdf)
Pressekontakt:
Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V.
Joscha Frost
Pressereferent
mailto:presse@bnw-bundesverband.de
Tel.: +49 1525 673 54 66
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/154982/6292339
OTS: Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V.
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