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Berlin (ots) - Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bekommt ein Update.
20 Jahre nach der Einführung haben sich das Antidiskriminierungsrecht und die
Arbeit der Antidiskriminierungsstelle bewährt. Das AGG leistet einen zentralen
Beitrag zu Fairness am Arbeitsplatz, bei der Wohnungssuche und im
Zivilrechtsverkehr. Doch Schutzlücken sind immer geblieben, die nun angepasst
werden sollen.
Helge Lindh , zuständiger Berichterstatter:
"Viel zu oft können Betroffene von Diskriminierung ihr Recht nicht wahrnehmen.
Weil sie die kurzen Fristen zur Wahrung ihrer Ansprüche verpassen, weil sie zwar
diskriminiert, aber nicht vom Gesetz erfasst werden. Das ändern wir: Sexuelle
Belästigung wird künftig umfassend, auch außerhalb des Arbeitsplatzes, vom AGG
erfasst. Betroffene sollen vier statt zwei Monate erhalten, um ihre legitimen
Ansprüche einzufordern. Wir stärken die Antidiskriminierungsstelle mit
zusätzlichen Rechten.
Gleichzeitig bleiben wichtige Aspekte im Regierungsentwurf außen vor: Die Rolle
von diskriminierender KI, der Schutz von chronisch Kranken, Menschen mit
Behinderung oder pflegende Angehörige sind nicht ausreichend berücksichtigt.
Hier werden wir uns für Verbesserungen einsetzen.
Für uns gilt: Das AGG ist ein Meilenstein. Es setzt das Gleichheitsversprechen
unserer Verfassung praktisch um und schützt damit auch alle Menschen in unserem
Land. Dafür lohnt es sich, diese Reform nach 20 Jahren anzugehen."
Saskia Esken, zuständige Berichterstatterin:
"Als das Gesetz im Jahr 2006 als Antidiskriminierungsgesetz auf Drängen der EU
eingeführt wurde, waren Konservative und Unternehmensverbände der Überzeugung,
dieses "Bürokratiemonster" werde die Wirtschaft zugrunde richten.
Doch das Gegenteil war der Fall! Das AGG hat Wirtschaft und Gesellschaft
vorangebracht, weil wir Vielfalt zunehmend als Chance begreifen und
Diskriminierung zurückweisen, wie das nicht nur die EU, sondern vor allem auch
unsere Verfassung uns vorgibt.
Und auch wenn Rassismus, Sexismus und Diskriminierung aufgrund von Alter,
Behinderung, Religion und sexueller Identität weiterhin eine bittere Realität
sind - mit dem AGG haben Betroffene eine klare rechtliche Handhabe und mit der
Antidiskriminierungsstelle eine Behörde, bei der sie Rat und Unterstützung
finden.
Mit dem Start in die parlamentarische Beratung wollen wir als SPD-Fraktion aus
den vielen kleinen Schritten auf dem bisherigen Weg zukünftig eine große Reform
des AGG machen. Wir wollen den Menschen zeigen: Der Politik ist wichtig, dass
jeder und jede seine Rechte, die sich aus der Verfassung ergeben, auch
wahrnehmen kann. Und uns ist wichtig, dass auch wirklich alle zu ihrem Recht
kommen."
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