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München (ots) - Am 19. Mai 2026 hat das Landgericht Düsseldorf in Deutschland in
dem Schadensersatzverfahren, welches Nichia Corporation ("Nichia") gegen den
taiwanesischen LED-Hersteller Everlight Electronics Co., Ltd. und dessen
deutsches Tochterunternehmen Everlight Electronics Europe GmbH (beide zusammen
"Everlight") eingeleitet hatte, sein Urteil verkündet (Aktenzeichen 4a O 9/25).
Das Gericht sprach Nichia Schadensersatz in der Gesamthöhe von 1.632.759,30 EUR
zuzüglich Zinsen zu. Die Zinsforderung beläuft sich auf einen Betrag von nahezu
einer Million EUR und wird sich möglicherweise noch erhöhen je nachdem, wann
Everlight Zahlung leisten wird. Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf ist noch
nicht rechtskräftig und kann mittels Berufung angegriffen werden.
Die Schadensersatzverpflichtung von Everlight resultiert aus der Verletzung von
Nichias YAG Patent EP 936 682 (DE 697 02 929) in Deutschland, die bereits durch
vorangegangene rechtskräftige Urteile des Landgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen
4b O 56/12 und 4b O 161/17) bestätigt wurde.
Nichia legt größten Wert auf die Sicherung ihrer Patente und anderen
gewerblichen Schutzrechte und geht konsequent und weltweit gegen
Schutzrechtverletzungen vor.
Pressekontakt:
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Tel: +81-884-22-2311
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OTS: Nichia Corporation
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