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Losheim am See (ots) - Breite Felgen, tiefergelegtes Fahrwerk, ein Auspuff wie
ein Ofenrohr: Wer an Einzelabnahme denkt, hat meist die klassische Tuningszene
vor Augen. Soweit das Klischee. Genau darin liegt allerdings ein
weitverbreitetes Missverständnis. Denn die technische Überprüfung baulicher
Veränderungen am Fahrzeug ist längst kein exklusives Thema für Menschen mit
Benzin im Blut und Spoiler am Heck. Häufig beginnt sie dort, wo eine Änderung
zunächst völlig harmlos erscheint. Schon andere Räder, ein Zubehörteil oder eine
fest montierte Halterung können ausreichen. Schnell steht dann die Frage im
Raum, ob das Fahrzeug überhaupt noch legal unterwegs ist. Maßstab ist § 19 der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Je nach Art und Auswirkung des Umbaus
erlischt sogar die Betriebserlaubnis. Entscheidend ist dabei nicht, ob ein Teil
spektakulär aussieht, sondern ob es sicherheits- oder zulassungsrelevante Folgen
hat. "Viele denken bei Einzelabnahme nur an extremes Tuning", sagt Benjamin
Wertz. "In der Praxis geht es aber oft um deutlich alltäglichere Veränderungen",
erklärt der Leiter Technischer Dienst der KÜS Technik GmbH. Wertz weiß, wovon er
spricht: Sein Team begleitet technische Prüfungen, Gutachten und
Genehmigungsverfahren - vom einzelnen Fahrzeugteil bis zum kompletten
Fahrzeugtyp.
Mehr als Spoiler und Felgen
Aus einem vermeintlich kleinen Umbau kann schnell ein Fall für Fachleute werden.
Der erste Blick geht dabei meist in die Unterlagen. Für viele Zubehörteile
existieren offizielle Genehmigungen oder technische Belege. Sie zeigen, ob ein
Bauteil am Fahrzeug verwendet werden darf - und ob anschließend noch eine
zusätzliche Prüfung erforderlich ist. Lange Zeit galt die Allgemeine
Betriebserlaubnis (ABE) als bekanntestes Dokument für Fahrzeugteile. Im Juni
2024 wurde sie von der nationalen Teiletypgenehmigung (TTG) abgelöst. Daneben
existieren EG- und ECE-Genehmigungen für international geregelte Bauteile.
Fehlen passende Unterlagen oder ist ein Umbau durch bestehende Nachweise nicht
mehr abgedeckt, führt kein Weg an der Einzelabnahme vorbei. Dort wird
individuell beurteilt, ob das Fahrzeug weiterhin sicher ist und den geltenden
Vorschriften entspricht. Wie schnell das relevant werden kann, zeigt das
Beispiel Räder und Reifen. Dass extrem breite Felgen eine Abnahme benötigen, ist
vielen bekannt. Doch oft entscheiden die Details. Traglast, Einpresstiefe,
Freigängigkeit und Reifengröße müssen exakt zusammenpassen. Selbst die
Radschrauben sind keineswegs Nebensache. Kugelbund, Kegelbund oder Flachbund
sehen für den Laien alle gleich aus. Tatsächlich entscheidet ihre Form darüber,
ob ein Rad korrekt sitzt. Ähnlich verhält es sich mit scheinbar harmlosen
Zubehörteilen. Eine neue Spiegelkappe wirkt zunächst unkritisch. Wird dadurch
jedoch der Blinker, die Sensorik oder die Außenkontur beeinflusst, ist eine
entsprechende Bescheinigung erforderlich. Im Innenraum gilt dasselbe Prinzip:
Wird ein nervig klappernder Smartphone-Halter fest am Armaturenbrett
verschraubt, kann sich die rechtliche Bewertung bereits ändern. Ein
Zusatzmonitor wiederum wird problematisch, wenn er im Kopfaufschlagbereich sitzt
oder sicherheitsrelevante Systeme beeinträchtigt. "Bei der Einzelabnahme geht es
nicht darum, Kreativität auszubremsen. Sie soll verhindern, dass aus Bastellust
ein Sicherheitsrisiko wird. Autos dürfen individuell sein, aber sie müssen
sicher bleiben. Für die Menschen im Fahrzeug und für alle anderen auf der
Straße", betont Marcel Schmitt, stellvertretender Leiter der KÜS Technik GmbH.
Sicherheit beginnt beim Nachweis
Zu den weniger bekannten Seiten der Einzelabnahme gehört der Selbstausbau. Eine
lose Matratze im Heck für die Übernachtung beim Musikfestival gilt zunächst als
Ladung. Sie muss sicher verstaut sein, macht aus einem Auto aber noch kein
Wohnmobil. Anders sieht es aus, wenn Schränke, Liegeflächen, Stauraum oder
Kochmöglichkeiten fest eingebaut werden. Wird etwas dauerhaft mit dem Fahrzeug
verbunden, dann wird aus einer praktischen Lösung eine bauliche Veränderung.
Damit kann sich auch die Zweckbestimmung ändern: Aus dem Alltagsauto wird
plötzlich ein kleiner Camper. Bei echten Wohnmobilen setzt sich dieser Gedanke
fort. Nachrüstungen sind dort zahlreich möglich und entsprechend beliebt.
Zusätzliche Sitzplätze oder feste Einbauten klingen zunächst nach Reiseglück auf
Rädern. Rechtlich werden solche Änderungen jedoch schnell relevant. Bei
nachträglich umgebauten Wohnmobilen ist eine Einzelabnahme daher vorgeschrieben.
Wer ohne Genehmigung umbaut, riskiert allerdings mehr als nur Ärger bei der
nächsten Kontrolle oder Hauptuntersuchung. "Auch die Versicherung kann im
Schadenfall Fragen stellen. Besonders bei Kaskoschäden wird es kritisch, wenn
ein nicht genehmigter Umbau eine Rolle spielt", erläutert Benjamin Wertz. Gerade
im Onlinehandel verschwimmt die Grenze zwischen hochwertigem Zubehör und
problematischem Billigteil zunehmend. Seriöse Anbieter liefern die nötigen
Nachweise mit. Andere bleiben vage. Hier ist Vorsicht geboten: Schöne Bilder,
große Versprechen und kleine Preise ersetzen kein Prüfzeichen. Ob Zubehörteil,
Selbstausbau oder Wohnmobilnachrüstung: Wer früh klären lässt, ob eine
Einzelabnahme nötig ist, erspart sich späteren Ärger. So bleibt Individualität
nicht nur eine Frage des Geschmacks, sondern auch eine sichere Sache.
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