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Lahr (ots) - Wenn ein Elektroauto die versprochene Reichweite deutlich verfehlt,
kann das ein erheblicher Sachmangel sein - mit der Folge, dass der Käufer das
Fahrzeug zurückgeben kann. Das hat das Landgericht Wuppertal mit Urteil vom 18.
Dezember 2025 entschieden (Az. 10 O 282/23). Im konkreten Fall erreichte das
E-Auto unter WLTP-Bedingungen nur 282 Kilometer statt der beworbenen 332 bis 341
Kilometer. Die Abweichung lag bei rund 18 Prozent. Der Käufer durfte vom
Kaufvertrag zurücktreten.
Dr. Stoll & Sauer ist das Urteil ein wichtiges Signal an die Hersteller:
Reichweitenangaben sind kein unverbindliches Marketing, sondern können rechtlich
bindende Erwartungen beim Käufer begründen. Die Kanzlei führt bereits zahlreiche
Klagen wegen Reichweitenmängeln, Batterieproblemen, Software-Eingriffen und
Ladebeschränkungen bei E-Fahrzeugen. Auch das Landgericht Osnabrück nimmt in
einem Verfahren von Dr. Stoll & Sauer gegen Porsche die Reichweitenprobleme beim
Taycan ernst und hat mit Hinweis- und Beweisbeschluss vom 8. April 2026 (Az. 5 O
1312/25) eine Begutachtung angeordnet. Betroffene Käufer können ihre Ansprüche
im kostenlosen E-Mobilitäts-Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-
urteile/e-mobilitaet/urteil-zur-e-auto-reichweite-kaeufer-darf-fahrzeug-wegen-sa
chmangel-zurueckgeben#cta-target) prüfen lassen.
LG Wuppertal: Zu wenig Reichweite kann Rückgabe des E-Autos ermöglichen
Das Urteil des Landgerichts Wuppertal ist für E-Auto-Käufer von erheblicher
Bedeutung. Es stellt klar: Eine deutlich zu geringe Reichweite ist nicht bloß
ärgerlich, sondern kann einen rechtlich relevanten Mangel darstellen. Im
konkreten Fall durfte der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Bei dem Fahrzeug
handelte es sich nach Medienberichten wohl um einen Peugeot e-2008 GT. Im
veröffentlichten Urteil selbst wird das Modell nicht ausdrücklich genannt.
Die wichtigsten Punkte des Urteils:
- Das Fahrzeug wurde mit einer WLTP-Reichweite von 332 bis 341 Kilometern
beworben.
- Ein Sachverständiger stellte unter WLTP-Bedingungen nur eine Reichweite von
282 Kilometern fest.
- Die Abweichung betrug damit rund 18 Prozent.
- Das Gericht sah darin einen erheblichen Sachmangel.
- Der Käufer durfte vom Kaufvertrag zurücktreten.
- Der Händler muss das Fahrzeug zurücknehmen und dem Käufer 33.749,95 Euro nebst
Zinsen zahlen - Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs.
- Das Gericht wertete die Reichweitenangaben nicht als bloße Werbung, sondern
als relevante Herstellerangaben, die die berechtigte Erwartung des Käufers
prägen können.
- Das Gericht knüpft an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum
Mehrverbrauch bei Verbrennern an. Danach können erhebliche Abweichungen von
Herstellerangaben einen Sachmangel begründen.
Damit steht fest: Wer ein E-Auto kauft, muss erhebliche Abweichungen von der
beworbenen Reichweite nicht einfach hinnehmen. Entscheidend ist nicht jede
einzelne Alltagsfahrt. Entscheidend ist, ob das Fahrzeug unter vergleichbaren
Bedingungen die angegebenen Werte erheblich verfehlt. Für seine Entscheidung zog
das Gericht die etablierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum
Kraftstoff-Mehrverbrauch bei Verbrennungsmotoren heran. Dort gilt eine
Abweichung von mehr als zehn Prozent vom Normverbrauch als erheblicher Mangel.
Die Wuppertaler Richter übertrugen diesen Grundsatz auf die Reichweite von
Elektroautos. Da die festgestellte Abweichung von 18 Prozent diese Schwelle
deutlich überschritt, bejahte das Gericht einen Sachmangel.
WLTP-Werte sind nicht beliebig
Hersteller verweisen bei Reichweitenproblemen häufig auf Fahrweise, Wetter,
Heizung, Klimaanlage, Geschwindigkeit, Ladeverhalten oder Batteriealterung.
Diese Faktoren spielen tatsächlich eine Rolle. Sie machen Reichweitenangaben
aber nicht rechtlich bedeutungslos.
Das Landgericht Wuppertal hat gerade nicht eine beliebige Alltagsfahrt bewertet.
Der Sachverständige prüfte das Fahrzeug unter WLTP-Bedingungen. Damit wurden die
Herstellerangaben mit demselben Maßstab verglichen, mit dem sie beworben wurden.
Genau das macht das Urteil so bedeutsam.
Für Verbraucher bedeutet das: Wenn ein Fahrzeug selbst unter standardisierten
Bedingungen deutlich weniger Reichweite erzielt als angegeben, kann ein
Sachmangel vorliegen. Der pauschale Hinweis auf äußere Umstände reicht dann
nicht aus.
Batteriedegradation: Gericht schaut genau hin
Auch die Batteriealterung spielte im Verfahren eine wichtige Rolle. Das Gericht
stellte fest, dass die Reichweitenabweichung nicht einfach mit normaler Alterung
erklärt werden konnte.
Nach dem Gutachten wäre bei dem konkreten Fahr- und Ladeverhalten des Käufers
eine Batteriedegradation von etwa 2,5 Prozent pro Jahr erwartbar gewesen. Nach
drei Jahren wären also rund 7,5 Prozent normal gewesen. Tatsächlich lag die
rechnerische Abweichung aber bei rund 17 bis 18 Prozent.
Das ist ein wichtiger Punkt für viele E-Auto-Fälle. Hersteller und Händler
können Reichweitenverluste nicht pauschal mit normaler Batteriealterung
erklären. Es kommt auf den konkreten technischen Zustand des Fahrzeugs an. Genau
deshalb sind unabhängige Sachverständigengutachten in Verfahren zu
Reichweitenmängeln häufig entscheidend.
LG Osnabrück prüft Porsche-Taycan-Reichweite in Kanzlei-Verfahren
Das Urteil des Landgerichts Wuppertal passt zu einem Verfahren von Dr. Stoll &
Sauer vor dem Landgericht Osnabrück. Dort geht es um einen Porsche Taycan 4
Cross Turismo. Der Käufer macht geltend, dass das Fahrzeug die beworbene
Reichweite nicht erreicht.
Mit Hinweis- und Beweisbeschluss (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/
e-mobilitaet/porsche-taycan-lg-osnabrueck-sieht-zu-geringe-reichweite-als-moegli
chen-sachmangel) vom 8. April 2026 (Az. 5 O 1312/25) hat das Landgericht
Osnabrück eine Begutachtung angeordnet. Ein Sachverständiger soll prüfen, ob der
Porsche Taycan die angegebenen WLTP-Werte von 482 Kilometern elektrischer
Reichweite und 589 Kilometern innerorts tatsächlich erreicht. Der Beschluss ist
noch kein Urteil, aber ein wichtiger Zwischenschritt: Das Gericht nimmt
Reichweitenmängel beim Taycan als möglichen Sachmangel ernst.
Dr. Stoll & Sauer klagt bereits wegen Reichweitenmängeln
Dr. Stoll & Sauer führt bereits zahlreiche Verfahren gegen Hersteller und
Händler, bei denen zu geringe Reichweite, Batterieprobleme, Software-Eingriffe
und Ladebeschränkungen im Mittelpunkt stehen. Die Verfahren zeigen:
Reichweitenmängel sind bei Elektrofahrzeugen kein Randthema. Sie betreffen die
Alltagstauglichkeit und den wirtschaftlichen Wert der Fahrzeuge.
- Bei Porsche (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/verbraucherschutz/r
eichweiten-debakel-beim-taycan-verbraucherkanzlei-dr-stoll-sauer-verklagt-pors
che) macht die Kanzlei in mehreren Verfahren erhebliche Reichweitenmängel beim
Taycan geltend. In einzelnen Fällen werden Abweichungen von bis zu 35 Prozent
beanstandet.
- Auch gegen Opel (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/dr
-stoll-sauer-verklagt-opel-wegen-mangelnder-reichweite-beim-corsa-e) führt Dr.
Stoll & Sauer ein Verfahren wegen massiver Reichweitenprobleme beim Opel
Corsa-e. Nach Darstellung der Kanzlei schafft das Fahrzeug im Alltag nur rund
120 Kilometer statt der beworbenen 336 Kilometer WLTP-Reichweite.
- Bei Mercedes (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/brand
gefahr-bei-mercedes-eqa-und-eqb-dr-stoll-sauer-klagt-wegen-defekter-hochvoltba
tterien) stehen vor allem Hochvoltbatterien, Brandgefahr und Rückrufmaßnahmen
bei EQA und EQB im Mittelpunkt. Ladebeschränkungen und Softwaremaßnahmen
können sich jedoch unmittelbar auf Reichweite und Alltagstauglichkeit
auswirken.
Die Reichweite ist bei Elektroautos kein Nebenthema. Sie entscheidet darüber, ob
ein Fahrzeug für den Alltag, den Arbeitsweg, längere Fahrten oder den Urlaub
geeignet ist. Käufer verlassen sich bei ihrer Entscheidung auf die Angaben der
Hersteller.
Das Urteil des Landgerichts Wuppertal zeigt: Hersteller müssen sich an ihren
Reichweitenangaben messen lassen. Werden zentrale Leistungsversprechen deutlich
verfehlt, können Käufer Rechte haben - bis hin zur Rückgabe des Fahrzeugs.
Was betroffene Käufer tun sollten
Betroffene E-Auto-Käufer sollten Reichweitenprobleme dokumentieren. Wichtig sind
insbesondere:
- Kaufvertrag und Prospektangaben,
- beworbene WLTP-Werte,
- Ladeprotokolle,
- Fotos der Reichweitenanzeige,
- Werkstattberichte,
- Schriftverkehr mit Händler und Hersteller,
- Angaben zu Temperatur, Fahrprofil und Ladeverhalten.
Je nach Einzelfall kommen Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt vom Kaufvertrag
oder Schadensersatz in Betracht. Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Verbrauchern,
ihre Ansprüche rechtlich prüfen zu lassen. Im kostenlosen
E-Mobilitäts-Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobil
itaet/urteil-zur-e-auto-reichweite-kaeufer-darf-fahrzeug-wegen-sachmangel-zuruec
kgeben#cta-target) können Käufer eine erste Einschätzung erhalten.
Fazit: Urteil setzt Hersteller bei E-Auto-Reichweiten unter Druck
Das Urteil des Landgerichts Wuppertal ist ein deutliches Signal: Wenn ein
Elektroauto die beworbene Reichweite erheblich verfehlt, kann ein Sachmangel
vorliegen. Im konkreten Fall durfte der Käufer das Fahrzeug zurückgeben.
Zusammen mit dem Hinweis- und Beweisbeschluss des Landgerichts Osnabrück in
einem Porsche-Taycan-Verfahren von Dr. Stoll & Sauer zeigt sich: Die
Reichweitenversprechen der Hersteller geraten zunehmend vor Gericht unter Druck.
Für Verbraucher ist das eine wichtige Entwicklung. Wer ein E-Auto gekauft hat
und massive Reichweitenprobleme feststellt, sollte seine Rechte prüfen lassen.
Dr. Stoll & Sauer - Kanzlei an der Seite der Verbraucher
Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien in Deutschland.
Die Kanzlei ist auf Verbraucherrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht,
Datenschutzrecht sowie die Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit
Fahrzeugmängeln spezialisiert. Bekannt wurde Dr. Stoll & Sauer unter anderem
durch zahlreiche Verfahren im Diesel-Abgasskandal, in denen die Kanzlei
Verbraucher erfolgreich gegen große Automobilhersteller vertreten hat.
Auch im Bereich der E-Mobilität vertritt Dr. Stoll & Sauer Käufer, die Probleme
mit Reichweite, Hochvoltbatterien, Ladebeschränkungen, Software-Eingriffen,
Rückrufen oder Brandgefahr haben. Die Kanzlei prüft Ansprüche gegen Hersteller
und Händler und setzt Verbraucherrechte außergerichtlich und gerichtlich durch.
Betroffene Verbraucher können ihre Ansprüche im kostenlosen Online-Check (https:
//www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/urteil-zur-e-auto-reichweit
e-kaeufer-darf-fahrzeug-wegen-sachmangel-zurueckgeben#cta-target) prüfen lassen.
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