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Köln (ots) - Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Urteil vom 2. Juni 2026 (Az.
9 U 1015/25) entschieden, dass die Planung, Installation, Inbetriebnahme und
Wartung von Photovoltaikanlagen grundsätzlich Tätigkeiten zulassungspflichtiger
Handwerke darstellen und daher eine Eintragung in die Handwerksrolle
voraussetzen.
Hintergrund des Gerichtsentscheids
Dem Verfahren lag die Klage gegen ein Unternehmen zugrunde, das
Photovoltaikanlagen als Komplettleistung "aus einer Hand" anbot, ohne in die
Handwerksrolle für das Dachdecker- oder Elektrotechnikerhandwerk eingetragen zu
sein. Das Gericht stellte klar, dass die Montage von PV-Anlagen auf Dächern
regelmäßig wesentliche Tätigkeiten des Dachdeckerhandwerks umfasst, während die
elektrischen Arbeiten dem Kernbereich des Elektrotechnikerhandwerks zuzurechnen
sind. "Mit dieser Entscheidung bestätigt das OLG Koblenz die besondere fachliche
Verantwortung und Kompetenz des Dachdeckerhandwerks bei der Planung und
Ausführung von Photovoltaikanlagen auf Dächern. Gleichzeitig wird deutlich, dass
die Installation von PV-Anlagen grundsätzlich keine handwerksfreie Tätigkeit
darstellt, sondern die erforderliche Qualifikation und Zulassung voraussetzt",
zeigt sich Ulrich Marx, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen
Dachdeckerhandwerks, sehr erfreut über dieses unmissverständliche Urteil.
Bedeutung des Urteils
Das Urteil ist von erheblicher Bedeutung für die Branche. Es stärkt die Position
qualifizierter Handwerksbetriebe, fördert den fairen Wettbewerb und
unterstreicht die Bedeutung von Fachkunde, Sicherheit und Verbraucherschutz bei
der Errichtung von Photovoltaikanlagen. Zudem liefert die Entscheidung eine
wichtige Orientierung für Handwerkskammern, Innungen und Betriebe bei der
Beurteilung der handwerksrechtlichen Einordnung von PV-Arbeiten.
Marx führt aus: "Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, handelt es
sich um eine wegweisende obergerichtliche Entscheidung, die die Auffassung des
Dachdeckerhandwerks zur handwerksrechtlichen Einordnung von Photovoltaikarbeiten
in wesentlichen Punkten bestätigt. Dank unserer engen Kooperation mit dem
Elektrohandwerk sichern wir die fachgerechte Umsetzung der PV-Strategie auf
Deutschlands Dächern und unterstützen den PV-Hochlauf."
Pressekontakt:
DEUTSCHES DACHDECKERHANDWERK
Zentralverband
Claudia Büttner
Bereichsleiterin Presse
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OTS: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks ZVDH
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