|
Mannheim (ots) - Die anhaltende Hitzewelle in vielen Teilen Europas sorgt bei
Reisenden für Verunsicherung. Aus Sicht der Reiserücktrittsversicherung gilt
jedoch: Hohe Temperaturen oder behördliche Hitzewarnungen allein stellen
grundsätzlich kein versichertes Ereignis dar.
"Viele Urlauber fragen sich derzeit, ob sie eine Reise wegen extremer Hitze
kostenfrei stornieren können. Die Antwort lautet in den meisten Fällen nein",
erklärt Dr. Michael Dorka, Geschäftsführer des Reiseschutz-Spezialisten Lifecard
Travel Assistance (LTA). "Entscheidend ist nicht die Wetterlage am Urlaubsort,
sondern ob tatsächlich ein versichertes Ereignis wie eine unerwartete schwere
Erkrankung eingetreten ist."
Eine Reise kann daher nicht allein deshalb storniert werden, weil
außergewöhnlich hohe Temperaturen erwartet werden. Auch die Befürchtung
möglicher gesundheitlicher Probleme aufgrund einer angekündigten Hitzewelle
begründet für sich genommen keinen Leistungsanspruch.
Versicherungsschutz besteht ausschließlich bei den in den
Versicherungsbedingungen definierten versicherten Ereignissen, etwa einer
unerwarteten schweren Erkrankung oder einer schweren Unfallverletzung. Anders
kann die Situation bewertet werden, wenn sich eine bestehende Erkrankung
unerwartet verschlechtert oder vor Reiseantritt eine neue schwere Erkrankung
auftritt. In solchen Fällen kann - abhängig von den jeweiligen
Versicherungsbedingungen - Versicherungsschutz bestehen.
Von Naturereignissen wie Waldbränden oder Überschwemmungen unterscheidet sich
eine Hitzewelle dadurch, dass diese häufig unmittelbare Auswirkungen auf die
Durchführung einer Reise haben können, etwa durch Evakuierungen, Sperrungen oder
Flugausfälle. Daraus ergibt sich jedoch nicht automatisch ein Anspruch aus der
Reiserücktrittsversicherung. Zunächst sind regelmäßig Reiseveranstalter,
Beförderungsunternehmen oder andere Leistungsträger gefragt.
"Reisende sollten ihre gesundheitliche Situation realistisch einschätzen und
sich bei bestehenden Vorerkrankungen frühzeitig ärztlich beraten lassen", so
Dorka. "Für den Versicherungsschutz ist jedoch immer maßgeblich, ob ein
versichertes Ereignis tatsächlich eingetreten ist."
Fazit: Extreme Hitze allein ist kein Rücktrittsgrund. Maßgeblich bleibt stets,
ob ein versichertes Ereignis im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt.
Über LTA:
Die vor 20 Jahren vom Familienunternehmen Ulrich gegründete
Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH (LTA)
(http://www.lta-reiseschutz.de) entwickelt und konzipiert umfassende
Reiseschutz-Pakete in Deutschland, Österreich und den Niederlanden. Das
Unternehmen bietet seinen Kunden sowohl Jahrespolicen an, als auch
Versicherungspakete, die nur für eine bestimmte zeitlich befristete Reise
gelten. Die vielfältigen Versicherungsleistungen sind sowohl modular buchbar als
auch als Rund-um-Sorglos-Paket (All-In-One) erhältlich. Die umfangreichen
Reiserücktrittsversicherungen der LTA (http://www.lta-reiseschutz.de) greifen
auch in Ausnahmesituationen, beispielsweise wenn der Familienhund oder die
Hauskatze kurz vor der Abreise in den Urlaub erkranken. Für seine
Service-Qualität wurde der Reiseschutz-Anbieter 2024 zum siebten Mal in Folge
von Focus Money als "Fairster Schadenregulierer" ausgezeichnet. Seit dem 1.
April 2025 gehört LTA mehrheitlich zur Hamburger HBC-Gruppe (Hanseatic Broking
Center). Das Unternehmen ist ein Zusammenschluss hochqualifizierter,
inhabergeführter Versicherungsvermittler.
Pressekontakt:
KC3 GmbH, T +49 170 567 2100, E-Mail: mailto:info@koepers-kc3.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/177544/6302097
OTS: Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH (
LTA)
|