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Berlin (ots) - Heute vor genau fünf Jahren ist die Richtlinie zur systematischen
Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie)
in Kraft getreten. Mit der im Juli 2021 eingeführten neuen,
präventionsorientierten Parodontitistherapie, die auf den aktuellen
wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert, können seither gesetzlich versicherte
Patientinnen und Patienten umfassend und am individuellen Bedarf ausgerichtet
behandelt werden. Diese Parodontitisbehandlung, die sich regelhaft über einen
Zeitraum von bis zu drei Jahren erstreckt, ist damit eine zentrale
Präventionsleistung für die Mund- und Allgemeingesundheit.
Zum Maßnahmenprogramm gehört unter anderem eine individuelle
Mundhygieneunterweisung, ergänzt um ein parodontologisches Aufklärungs- und
Therapiegespräch. Hiermit wurde erstmals die sprechende Zahnmedizin im
GKV-Leistungskatalog verankert. Ein wesentlicher Therapieschritt ist die
unterstützende Parodontitistherapie, um die Ergebnisse der antiinfektiösen und
gegebenenfalls chirurgischen Behandlung zu sichern.
Hierzu erklärt Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der
Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) : "Die vor fünf Jahren eingeführte
präventionsorientierte PAR-Richtlinie ist ein versorgungspolitischer
Meilenstein, für den sich die Zahnärzteschaft zuvor viele Jahre lang eingesetzt
hatte und der von allen Beteiligten - inklusive der Krankenkassen, der
Wissenschaft und der Politik - unterstützt und erfolgreich in die Versorgung
gebracht worden ist. Dieser wichtige Ansatz wurde aber durch das
GKV-Finanzstabilisierungsgesetz mit seiner strikten Budgetierung schwer
beschädigt. Die durchschnittliche Zahl der monatlichen
Parodontitisneubehandlungen ging dadurch kontinuierlich zurück. Lag sie 2022 vor
Inkrafttreten der Kostendämpfungsmaßnahmen noch bei etwa 120.000 und war damit
der hohen Krankheitslast in der Bevölkerung endlich angemessen, brach der
Monatsdurchschnitt 2023 ein und betrug 2024 nur noch etwa 78.000
Neubehandlungen. Eine nachhaltige Behandlung ist hierdurch deutlich erschwert.
Und das vor dem Hintergrund, dass aktuell rund 14 Millionen Menschen an einer
schweren Parodontitis leiden. Die im Regierungsentwurf des
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehene strikte und dauerhafte
Budgetierung droht diesen Effekt noch zu verstärken und zudem die Erfolge in der
Zahn- und Mundgesundheit der vergangenen Jahre zu beschädigen. Damit wir die
Volkskrankheit Parodontitis angemessen bekämpfen können, muss die Politik die
präventionsorientierte Parodontitistherapie endlich als Früherkennungs- und
Vorsorgeleistung gesetzlich verankern sowie für die Versorgung die
erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen. Der Kampf gegen diese
Volkskrankheit ist umso wichtiger, weil durch eine unbehandelte oder nicht
frühzeitig behandelte Parodontitis hohe Folgekosten entstehen - sowohl im
zahnärztlichen als auch im allgemeinmedizinischen Bereich."
Hintergrund: Parodontale Erkrankungen
Parodontitis ist der Hauptgrund für den Verlust von Zähnen bei Erwachsenen. Laut
Sechster Deutscher Mundgesundheitsstudie haben rund 14 Millionen Menschen in
Deutschland eine schwere Parodontalerkrankung. Parodontitis steht in direkter
Wechselwirkung mit Diabetes mellitus und nimmt zudem Einfluss auf weitere
schwere Allgemeinerkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und rheumatische
Erkrankungen und kann ein erhöhtes Risiko für Schwangere sowie bei demenziellen
Erkrankungen darstellen. Weitere Informationen zur Parodontitis stehen unter
http://www.kzbv.de/patienten/medizinische-infos/parodontitis/ bereit.
Pressekontakt:
Vanessa Hönighaus
Leiterin Abt. Presse - und Öffentlichkeitsarbeit
Christian Albaum
Referent Abt. Presse - und Öffentlichkeitsarbeit
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Tel. 030 / 280179-27
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OTS: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
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