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Berlin (ots) - Anlässlich des heute stattfindenden Koalitionsausschusses von
CDU, CSU und SPD appelliert der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) an die
Bundesregierung, die geplante Budgetierung von Vorsorge- und
Präventionsleistungen im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu korrigieren.
Aus Sicht des VDGH steht die Regelung im Widerspruch zu dem politischen Ziel,
das Gesundheitswesen stärker präventiv auszurichten.
"Wer Prävention stärken will, darf die dazugehörenden Leistungen der
vertragsärztlichen Versorgung nicht ausbremsen", sagt VDGH-Geschäftsführer Dr.
Martin Walger. "Die geplanten Budgetgrenzen treffen ausgerechnet den Bereich, in
dem früh erkannt statt spät und teuer behandelt werden soll. Das ist
gesundheitspolitisch widersprüchlich und ökonomisch kurzsichtig."
Betroffen wären vor allem zentrale Vorsorge- und Früherkennungsangebote der
gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu zählen das Darmkrebsscreening, die
Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs, das Mammographiescreening,
Untersuchungen während der Schwangerschaft und nach der Geburt, das
Neugeborenenscreening sowie Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern. Diese
Leistungen wurden bislang aus gutem Grund extrabudgetär vergütet. Sie sollen
flächendeckend verfügbar sein, verlässlich angeboten und breit in Anspruch
genommen werden.
Vor den Folgen der geplanten Budgetierung hat auch der Bundesrat gewarnt.
Prävention von Krankheiten anstelle teurer Behandlungen sei entscheidend für die
Stabilisierung der Finanzlage der GKV. Vergütungsbegrenzungen bei Präventions-
und Vorsorgeleistungen könnten sich wie Mengenbegrenzungen auswirken und mit
hohen Folgekosten durch aufwändige Behandlungen einhergehen.
"Vorsorgeprogramme wirken nur, wenn sie für Patientinnen und Patienten gut
verfügbar sind", so Walger. "Wenn Leistungserbringern der Anreiz genommen wird,
Kapazitäten in Prävention und Früherkennung auszubauen, drohen längere
Wartezeiten und letztlich weniger Vorsorgetermine. Damit würde das Gesetz genau
die Strukturen schwächen, die eine moderne, präventive Versorgung braucht."
Der VDGH fordert die Koalitionsspitzen daher auf, Vorsorge- und
Präventionsleistungen von den geplanten neuen Budgetgrenzen auszunehmen. Die
Bundesregierung sollte im parlamentarischen Verfahren klarstellen, dass
Prävention und Früherkennung nicht unter zusätzlichen Kostendruck geraten.
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