|
Sperrfrist: 02.07.2026 05:00
Bitte beachten Sie, dass diese Meldung erst nach Ablauf der
Sperrfrist zur Veröffentlichung freigegeben ist.
Berlin (ots) - Pflegeheimbetreiber, die weniger als das vertraglich mit den
Pflegekassen vereinbarte Personal anstellen, werden finanziell kaum zur
Verantwortung gezogen. Die AOK Nordost fordert gemeinsam mit dem
GKV-Spitzenverband, dass künftig zu viel gezahlte Gelder für Personal
vollständig zurückgezahlt werden müssen.
Dies soll dem Vorschlag zufolge über eine Senkung der Eigenanteile im
darauffolgenden Jahr erfolgen. Grund für die aktuelle Situation sei eine
Gesetzeslücke, sagt Jens Kreutzer, Fachbereichsleiter Pflege der AOK Nordost, im
Interview mit der Redaktion rbb24 Recherche.
Hintergrund ist, dass Kassen, Sozialhilfeträger und Heimbetreiber im Voraus
verhandeln, wie hoch die Kosten für einen Pflegeplatz sein werden. Danach
richtet sich die Höhe der Eigenanteile. Im Nachhinein wird aber selten
überprüft, wie viel von diesem Geld wirklich zweckgebunden für Personal
ausgegeben wurde. Überschüsse dürfen, so sieht es das Elfte Sozialgesetzbuch
vor, als Gewinne einbehalten werden.
Weisen die Kassen einem Betreiber nach, dass er absichtlich weniger Geld für
Pflegepersonal ausgegeben hat, oder bleiben Stellen sehr lange unbesetzt, dürfen
Leistungskürzungen verlangt werden. Doch dem Umfang der Kürzungen müssen
Betreiber, Kassen und Sozialhilfeträger gleichermaßen zustimmen, sonst
entscheidet eine Schiedsstelle. Der ausgehandelte Betrag sollte dann an die
Bewohner zurückgezahlt werden.
In der Praxis passiert das nur sehr selten. Sozialhilfeträger wie die Berliner
Gesundheitsverwaltung kritisieren das Verfahren ebenso wie die Pflegekassen als
aufwändig und bürokratisch. "Deshalb sehen wir gesetzgeberischen
Nachbesserungsbedarf," sagt Kreutzer von der AOK Nordost. "Pflegekassen müssen
Vergütungskürzungen bei nachgewiesener Personalunterdeckung schneller,
rechtssicherer und mit realistischen Nachweisanforderungen durchsetzen können."
Das Bundesgesundheitsministerium sieht nach Angaben einer Sprecherin "keinen
Änderungsbedarf". Sie weist in einer schriftlichen Stellungnahme aber auch
darauf hin, dass dem Sozialgesetzbuch entsprechend "bei einem planmäßigen und
zielgerichteten Verstoß des Trägers der Einrichtung gegen seine Verpflichtung"
der Versorgungsvertrag gekündigt werden kann. In diesem Fall hätten die
Pflegekassen durchaus die Möglichkeit, "einem betrügerischen Handeln notfalls
mit der gebotenen Schärfe entgegenzutreten."
Diese Möglichkeit gibt es nach Ansicht der AOK Nordost allerdings nur
theoretisch. Wegen des aktuellen Mangels an Heimplätzen sei es praktisch
unmöglich, Pflegeverträge zu kündigen, da die betroffenen Heimbewohner weiter
versorgt werden müssten. Außerdem bestehe eine hohe rechtliche Hürde darin, den
Heimbetreibern schlechte Qualität nachzuweisen.
Pressekontakt:
Rundfunk Berlin-Brandenburg
rbb24 Recherche
Masurenallee 8 - 14
14057 Berlin
Tel.: (030) 97 99 3-30350
Fax: (030) 97 99 3-30309
Mail: mailto:rbb24recherche@rbb-online.de
Internet: http://www.rbb24.de
Ihr Rundfunkbeitrag für gutes Programm.
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/51580/6306351
OTS: rbb - Rundfunk Berlin-Brandenburg
|