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Zweibrücken (ots) - Nach aktuellem Stand wird das Zweibrücken Fashion Outlet in
diesem Sommer wie geplant an allen angekündigten Feriensonntagen öffnen. Einen
kurzfristigen Versuch, die Sonntagsöffnungen weiterer Geschäfte im ZFO im Wege
mehrerer einstweiliger Verfügungen zu verhindern, hat die Justiz in zwei
Instanzen zurückgewiesen. Das Landgericht Zweibrücken lehnte die Anträge am
letzten Freitag ab, die dagegen eingelegten sofortigen Beschwerden blieben vor
dem Oberlandesgericht Zweibrücken ohne Erfolg.
"Wir begrüßen die Entscheidungen der Gerichte. Sie erlauben es uns, die
umfangreichen Vorbereitungen für die anstehenden Sonntagsöffnungen im Sinne
unserer Markenpartner und Gäste wie geplant fortzuführen", sagt Center Director
Uli Nölkensmeier.
Hintergrund: Das Modehaus Jost mit Hauptgeschäftssitz in Grünstadt hatte zuvor
einen jahrelangen Rechtsstreit gegen den Betty Barclay Shop im Zweibrücken
Fashion Outlet geführt, um eine Sonntagsschließung des Geschäfts der Betty
Barclay Group zu erreichen.
Fokus auf Dialog und nachhaltige Standortstärkung
Unabhängig von den rechtlichen Verfahren setzt das Zweibrücken Fashion Outlet
weiterhin auf einen konstruktiven Austausch aller Beteiligten. "Wir wünschen
uns, dass der Blick künftig weniger auf rechtlichen Auseinandersetzungen und
stärker auf den großartigen Chancen für unsere Region liegt", so Nölkensmeier.
"Wir bedauern es, dass durch den BTE immer wieder Versuche unternommen wurden,
den aktuellen, durch die Landesregierung erlassenen Bonus für die Kunden in
Gestalt der Sonntagsöffnungen in den Schulferien, insbesondere für unsere
internationalen und überregionalen Ferienbesucher und -reisende, zu beseitigen.
Es gilt den Blick darauf zu richten, die Situation für alle Händler in ganz
Rheinland-Pfalz zu verbessern. Während wir als Betreiber aktiv den Dialog mit
Stakeholdern aus Politik und Wirtschaft anstoßen, um eine faire und nachhaltige
Lösung für die Zukunft des Standortes und der Region zu finden, wünschen wir uns
endlich konstruktive Vorschläge des Verbands."
Das Zweibrücken Fashion Outlet sieht in den neuesten gerichtlichen
Entscheidungen eine klare Bestätigung seiner Rechtsansicht: Die betreffende
Landesverordnung wurde weder von einem Verwaltungsgericht noch von der
Landesregierung zurückgenommen und bisher lediglich in einem einzigen, konkreten
Wettbewerbsverfahren nicht angewendet. Bei weiteren Angriffen auf die
Sonntagsöffnung einzelner Geschäfte müsste in jedem Einzelfall gutachterlich
nachgewiesen werden, dass diese Öffnung einen spürbaren Nachteil für den
klagenden Händler mit sich bringt.
"Entgegen der Ansicht des BTE ist die Verordnung nicht endgültig vom Tisch",
sagt Uli Nölkensmeier (Quellenbezug: BTE Pressemeldung vom 09.06.2026). Durch
die erfolglosen Abmahnschreiben wurden viele tausende Euro Gerichts- und
Rechtsanwaltskosten verursacht, welche durch die Antragssteller zu tragen sind.
Diese Gelder hätten besser in die Attraktivität des regionalen Standorts fließen
sollen, anstatt den nationalen und internationalen Tourismus in der Region zu
schwächen. Es gilt zukünftig, damit die Region und das Land aktiv und gemeinsam
zu stärken.
Die immensen Verfahrenskosten im Zusammenhang mit dem Vorgehen gegen die
Sonntagsöffnungen, die sich laut BTE bereits im April 2024 im sechsstelligen
Bereich bewegten, sodass ein Spendenaufruf erfolgte, könnten direkt in die
Unterstützung des Handels fließen. Stattdessen geht der Verband gegen das
Zweibrücken Fashion Outlet an, welches eine zentrale Säule des lokalen
Wirtschaftsstandorts bildet, ca. 1.300 Arbeitsplätze sichert, und von vielen
regionalen und überregionalen Besuchern geschätzt wird.
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Isabelle Bedbur
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OTS: ZFO
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