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Potsdam (ots) - Als Medienanwälte des Künstlers Konstantin Wecker teilen wir für
diesen mit:
Das Landgericht Berlin II hat vorgestern eine umfassende Einstweilige Verfügung
auf Unterlassung gegen den Verlag der Süddeutschen Zeitung und drei Redakteure
erlassen (Az. 27 O 221/26, Urteil vom 30.06.2026, nicht rechtskräftig), die wir
für Herrn Wecker beantragt hatten. Dieses gerichtliche Verbot betrifft insgesamt
26 Passagen aus einem Artikel der SZ im Beitrag "Weckers vergessene Frauen"
(erschienen am 29.05.2026). Die Richter haben in der mündlichen Verhandlung
deutlich gemacht, dass sie in den verbotenen Teilen des Berichts einen
erheblichen Eingriff in die engste Privatsphäre bzw. die Intimsphäre unseres
Mandanten sehen, der nicht durch ein überwiegendes öffentliches Interesse
gedeckt ist. Die Berichterstattung bezog sich auf angebliche Verhaltensweisen
unseres Mandanten vor vielen Jahren - zum Teil lagen die behaupteten Ereignisse
aus dem Intimleben bis zu 36 Jahre zurück. Wir haben vor Gericht betont, dass
nicht einmal die SZ selbst behauptet hat, dass unserem Mandanten irgendein
strafrechtlicher Vorwurf zu machen sei.
Das Gericht kam im Rahmen der Abwägung auch darauf zu sprechen, dass Herr Wecker
mittlerweile sehr krank ist.
Aus Sicht von Herrn Wecker, der Familie von Herrn Wecker und uns stellt die
Entscheidung eine Genugtuung dar und ein Zeichen, dass auch prominente Künstler
nicht Freiwild für journalistische Auswüchse sind. Wir hatten die Süddeutsche
Zeitung gebeten, sowohl aus rechtlichen Gründen, als auch aus Gründen der
Menschlichkeit auf eine Berichterstattung zu verzichten, zu der unser Mandant
sich nicht wehren kann. In der SZ wurden auf dem Rücken eines kranken Menschen
fremde Aussagen mit Verdachtsäußerungen aus dem Privatleben ausgebreitet. Der
Süddeutschen Zeitung war der Sachverhalt sehr bewusst; man bekommt den Eindruck,
dass sich dafür niemand wirklich interessiert hat. Für uns ist das von Methoden
gewisser Boulevard-Medien nicht weit entfernt.
Pressekontakt:
Rechtsanwalt
Dominik Höch
Höch Rechtsanwälte PartGmbB
Schopenhauerstraße 7
14467 Potsdam
mailto:dominik.hoech@hoech-rae.de
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OTS: Höch Rechtsanwälte
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