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Berlin (ots) - Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV)
und der Medienverband der freien Presse (MVFP) begrüßen das heutige Urteil des
Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) (https://www.bdzv.de/service/presse/p
ressemitteilungen/2022/bdzv-und-mvfp-begruessen-historisches-gerichtsurteil-im-w
ettbewerbsverfahren-gegen-google?sword_list%5B0%5D=google&sword_list%5B1%5D=shop
ping) im Wettbewerbsverfahren "Google Android". Der EuGH hat das Rechtsmittel
von Google und Alphabet vollständig zurückgewiesen und damit das Urteil des
Gerichts der Europäischen Union (EuG) sowie die von der Europäischen Kommission
verhängte Geldbuße in Höhe von über 4 Milliarden Euro bestätigt.
BDZV und MVFP (zuvor VDZ) unterstützten die Europäische Kommission bereits im
Verfahren vor dem Gericht als Streithelfer und verteidigten das Urteil auch im
Rechtsmittelverfahren vor dem Gerichtshof. Sie waren auch bereits im
Kommissionsverfahren aktiv beteiligt.
Grundsatzentscheidung für den Wettbewerb in digitalen Märkten
Mit dem heutigen Urteil bestätigt der EuGH, dass Google seine beherrschende
Stellung missbräuchlich dazu nutzte, die marktbeherrschende Stellung seiner
Suchmaschine, der Google-Suche, sowie des Chrome-Browsers, in dem diese
voreingestellt ist, über das Android-Ökosystem abzusichern. Der EuGH spricht von
einem "absichtlichen" Missbrauch von Marktmacht, in voller Kenntnis seiner
negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb.
Die Entscheidung der Kommission aus dem Jahr 2018 untersagte dem digitalen
Torwächter wettbewerbswidrige Verhaltensweisen im Zusammenhang mit der
Lizenzierung des Smartphone-Betriebssystems Android und verhängte wegen des
Missbrauchs von Marktmacht ein Rekordbußgeld in Höhe von über 4 Milliarden Euro.
Die verschiedenen, sich gegenseitig verstärkenden und nun rechtskräftig als
wettbewerbswidrig eingestuften Verhaltensweisen von Google haben konkurrierenden
Suchmaschinen, Browsern und Smartphone-Betriebssystemen den Zugang zum Markt
erheblich erschwert und dadurch Verbraucher geschädigt.
Der Gerichtshof entwickelt mit dem heutigen Urteil zugleich die Rechtsprechung
zum Missbrauch von Marktmacht auf digitalen Plattformmärkten weiter. Mit diesen
Klarstellungen stärkt der Gerichtshof die Anwendung des europäischen
Wettbewerbsrechts auf digitale Plattformmärkte und schafft wichtige Orientierung
für zukünftige Missbrauchsverfahren.
"Mit der heutigen Entscheidung bestätigt der EuGH, dass Google seine Marktmacht
im digitalen Android-Ökosystem über Jahre missbrauchte, indem es
Gerätehersteller und Mobilfunknetzbetreiber u.a. dazu verpflichtete, seine
eigenen Apps auf allen Android-Geräten vorzuinstallieren. Dabei hebt der
Gerichtshof die Besonderheiten digitaler Märkte bei dem Nachweis eines
Missbrauchs einer beherrschenden Stellung hervor und betont insbesondere, dass
nicht in jedem Fall die Eignung zur Verdrängung ebenso leistungsfähiger
Wettbewerber nachgewiesen werden müsse", erklären BDZV und MVFP. "Das Urteil ist
ein entscheidender Präzedenzfall für den Schutz vor missbräuchlichen Hebelungs-
und Zwangskoppelungspraktiken großer Digitalkonzerne und dürfte auch für
zukünftige Fälle, etwa im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz, erhebliche
Bedeutung haben", so die Verbände weiter.
Für Presseverleger ist das Urteil ein wichtiger Meilenstein zur Stärkung der
Medienpluralität und des freien und fairen Wettbewerbs im digitalen Raum. Für
Verbraucherinnen und Verbraucher trägt die Entscheidung zu einem
diskriminierungsfreien Zugang zu verlässlichen Informationsquellen bei.
Hintergrund
Die Europäische Kommission stellte im Jahr 2018 fest, dass Google seine
marktbeherrschende Stellung missbraucht hatte, indem das Unternehmen Herstellern
und Mobilfunknetzbetreibern verschiedene vertragliche Beschränkungen auferlegte,
um die marktbeherrschende Stellung seiner Suchmaschine zu sichern. Das Gericht
bestätigte diese Feststellungen im Jahr 2022 weitgehend und reduzierte die
Geldbuße um 200 Millionen Euro auf 4,125 Milliarden Euro. Mit dem heutigen
Urteil weist der EuGH das gegen das EuG-Urteil eingelegte Rechtsmittel von
Google und Alphabet vollständig zurück.
Die Verbände wurden von der auf Kartellrecht und Digitalregulierung
spezialisierten Kanzlei Geradin Partners vertreten. Das Gericht bestätigte diese
Feststellungen im Jahr 2022 weitgehend und reduzierte die Geldbuße um 200
Millionen Euro auf 4,125 Milliarden Euro. (https://www.bdzv.de/service/presse/pr
essemitteilungen/2022/bdzv-und-mvfp-begruessen-historisches-gerichtsurteil-im-we
ttbewerbsverfahren-gegen-google?sword_list%5B0%5D=google&sword_list%5B1%5D=shopp
ing)
Pressekontakt:
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Leiterin Fachkommunikation
Telefon: 030/726298-216
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OTS: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.
V.
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