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Nach dem Urteil ist vor der Wahl

7.07.2026 19:15 Uhr Frankfurter Rundschau

Frankfurt (ots) - Die drei Richterinnen eines Pariser Berufungsgerichts haben originell entschieden: Sie überlassen es der Rechtspopulistin Marine Le Pen, ob sie bei den Präsidentschaftswahlen 2027 antreten will. Die Unwählbarkeitsphase wurde gerade genug verkürzt, um die Kandidatur noch zuzulassen. Am Gerichtsurteil gibt es nichts zu rütteln: Es ist ein weiser Entscheid, präzise argumentiert und juristisch abgewogen. Jetzt könnte es sein, dass Le Pen trotzdem antritt. Aber egal, ob sie oder Bardella kandidieren: Beide liegen in den Umfragen weit vor allen anderen. Die nächstfolgenden Kandidaten, Edouard Philippe (Mitte) und Jean-Luc Mélenchon (Linke), kommen gerade mal auf die Hälfte. Das müsste die Liberalen und die Linken in Frankreich eigentlich überzeugen, schleunigst Einheitskandidaturen auf die Beine zu stellen. Nach jetzigem Stand der Dinge scheinen sie aber dazu nicht willens oder fähig. Erstaunlich: Viele ziehen die Zerfleischung einer geordneten Primärwahl vor.

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Frankfurter Rundschau Ressort Politik Telefon: 069/2199-3222

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/10349/6310151 OTS: Frankfurter Rundschau


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Frankfurter Rundschau
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