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München (ots) - (ADAC Luftrettung gGmbH) Die gemeinnützigen Organisationen des
bodengebundenen Rettungsdienstes und der Luftrettung in Deutschland warnen vor
gravierenden Folgen des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes für
die notfallmedizinische Versorgung.
ADAC Luftrettung, Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche
Lebens-Rettungs-Gesellschaft, DRF Luftrettung, Deutsches Rotes Kreuz,
Johanniter-Unfall-Hilfe mit Johanniter Luftrettung sowie Malteser Hilfsdienst
fordern gemeinsam eine ausdrückliche Öffnungsklausel in § 133 SGB V für
Leistungen der medizinischen Notfallrettung.
Die Hilfsorganisationen unterstützen das Ziel der Bundesregierung, die
Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig zu stabilisieren
und Beitragssatzsteigerungen zu begrenzen. Der vorliegende Gesetzentwurf
berücksichtigt nach ihrer Einschätzung jedoch die besonderen Anforderungen des
Rettungsdienstes am Boden und in der Luft nicht ausreichend.
Die Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein wichtiges Ziel.
Sie darf jedoch nicht zulasten der notfallmedizinischen Versorgung gehen. Die
Notfallrettung ist Teil der Daseinsvorsorge und damit nicht mit anderen
Bereichen des Gesundheitswesens vergleichbar. Der Rettungsdienst ist maßgeblich
von exogenen Kosten geprägt. Hinzu kommt eine fortwährend angespannte
Fachkräftesituation, die sich ausschließlich durch attraktive Arbeitsbedingungen
und eine tarifliche, leistungsgerechte Vergütung lösen lässt.
Der Rettungsdienst einschließlich der Luftrettung benötigt daher eine
verlässliche und kostendeckende Finanzierung, die ihrer besonderen Aufgabe und
Kostenstruktur Rechnung trägt. Eine starre Bindung an die nicht absehbare
Entwicklung der Grundlohnrate ist ein ungeeignetes Instrument zur Refinanzierung
des Rettungsdienstes einschließlich der Luftrettung. So wird die
Versorgungsqualität nicht verbessert. Es drohen Einschränkungen bei
Investitionen, Innovationen und der langfristigen Gewährleistung der
uneingeschränkten Einsatzbereitschaft. "Wer eine schnelle und qualitativ
hochwertige Notfallversorgung für die Bürgerinnen und Bürger erhalten will, darf
die Refinanzierung des Rettungsdienstes deshalb nicht unter eine starre
Kostenbremse stellen", erklären die gemeinnützigen Leistungserbringer im
Rettungsdienst gemeinsam.
Die vorgesehene Begrenzung der Vergütungsentwicklung auf die Grundlohnrate sowie
zusätzliche Abschläge in den Jahren 2027 bis 2029 werden der tatsächlichen
Kostenentwicklung im Rettungswesen nicht gerecht. Kostensteigerungen bei
Personal,(Luft-)Fahrzeugen, Medizintechnik, Energie, Kraftstoffen und
gesetzlichen Anforderungen entwickeln sich weitgehend unabhängig von der
allgemeinen Lohnentwicklung und können von den Leistungserbringern nicht
beeinflusst werden. Anders als in vielen anderen Leistungsbereichen der GKV
bestehen jedoch keine weiteren Möglichkeiten, Kostensteigerungen durch
Effizienzsteigerungen aufzufangen.
Auch die vom Bundesministerium vorgesehene Ausnahmeregelung in § 133 Absatz 1
Satz 1 SGB V greift aus Sicht der Hilfsorganisationen zu kurz. Sie erfasst den
tatsächlichen Bedarf in der Rettungsdienstpraxis unzureichend. Außerdem setzt
das Bundesverfassungsgericht in seiner ständigen Rechtsprechung zum
Rettungsdienst der Ausgestaltung enge Grenzen. Eine Ausnahme darf nicht erst
dann greifen, wenn eine konkrete Gefährdung der Versorgung bereits eingetreten
ist oder nachgewiesen werden muss. Vielmehr bedarf es einer verlässlichen
Planungs- und Investitionssicherheit für die Infrastruktur des Rettungsdienstes,
der rund um die Uhr einsatzbereit sein muss.
Die Hilfsorganisationen fordern daher nachdrücklich eine ausdrückliche
Öffnungsklausel für Leistungen der medizinischen Notfallrettung in § 133 SGB V.
Diese muss sicherstellen, dass bei Vergütungsvereinbarungen die besonderen
Anforderungen an Aufgaben, Einsatzbereitschaft, Personal, Technik und vor allem
Sicherheit berücksichtigt werden, damit eine kostendeckende Refinanzierung
möglich bleibt.
Zugleich sehen die unterzeichnenden Organisationen weiterhin Chancen, die
Notfallversorgung mit Hilfe der anstehenden Notfallreform effizienter zu
gestalten - etwa durch eine bessere Patientensteuerung, modernere und vernetzte
Leitstellen und optimierte Disposition von Rettungsmitteln, den flexibleren und
abgestuften Einsatz vorhandener Ressourcen sowie den Abbau unnötiger Bürokratie.
Notwendige Effizienzmaßnahmen dürfen jedoch nicht zulasten der flächendeckenden
Einsatzbereitschaft und der Qualität der Notfallversorgung gehen.
Bodengebundener Rettungsdienst und Luftrettung sind unverzichtbare Bestandteile
der öffentlichen Daseinsvorsorge und keine freie Marktleistung. Mit der
Krankenhausreform sowie der anstehenden Reform der Notfallversorgung hat der
Gesetzgeber den Einsatz sowie die Bedeutung des Rettungsdienstes einschließlich
der Luftrettung in der notfallmedizinischen Versorgung explizit erkannt und
hervorgehoben.
Wer eine qualitativ hochwertige und schnelle notfallmedizinische Versorgung
dauerhaft sichern will, muss daher gewährleisten, dass ihre tatsächlichen Kosten
auch künftig vollständig refinanziert werden können.
Pressekontakt:
Jochen Oesterle
i.A. ADAC Luftrettung gGmbH
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