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Berlin (ots) - Einen Tag vor der abschließenden Beratung des
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Deutschen Bundestag appelliert die
Johanniter-Unfall-Hilfe gemeinsam mit weiteren Organisationen, den
Gesetzesentwurf an entscheidender Stelle nachzubessern. Die geplante Begrenzung
der Vergütungsentwicklung im Rettungsdienst auf die Grundlohnrate gefährdet aus
Sicht der Johanniter die Finanzierung der Notfallrettung.
"Die Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung und ein
leistungsfähiger Rettungsdienst dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Jetzt liegt es am Deutschen Bundestag, den Gesetzentwurf so nachzubessern, dass
beides gelingt. Eine leistungsfähige Notfallversorgung ist keine verhandelbare
Größe, sondern eine Grundlage der öffentlichen Daseinsvorsorge", sagt Oliver
Meermann, Mitglied des Bundesvorstandes der Johanniter-Unfall-Hilfe.
Die Johanniter unterstützen das Ziel der Bundesregierung, die gesetzliche
Krankenversicherung zu stabilisieren. Dieses Ziel darf jedoch nicht zulasten der
notfallmedizinischen Versorgung erreicht werden, die im Ernstfall Menschenleben
rettet. Aus Sicht der Johanniter wird die geplante Begrenzung der
Vergütungsentwicklung auf die Grundlohnrate den tatsächlichen Rahmenbedingungen
des Rettungsdienstes nicht gerecht. Die Kostenentwicklung wird maßgeblich durch
Faktoren bestimmt, die von den Leistungserbringern nicht beeinflussbar sind -
darunter Fachkräftemangel, tarifliche Entwicklungen sowie steigende
Anforderungen an Qualität, Sicherheit und Technik. Eine starre Kopplung an die
Grundlohnrate bildet diese Realität nicht ab und gefährdet die notwendige
Planungssicherheit für den Rettungsdienst.
Gemeinsam mit der ADAC Luftrettung, dem Arbeiter-Samariter-Bund, der Deutschen
Lebens-Rettungs-Gesellschaft, dem Deutschen Roten Kreuz, der DRF Luftrettung
sowie dem Malteser Hilfsdienst fordert die Johanniter-Unfall-Hilfe daher in
einem Appell (https://www.johanniter.de/assets/JUH/Bundesgeschaeftsstelle/Dokume
nte/Aktuelles/2026/20260708_Gemeinsame_Positionierung__unterschrieben_.pdf) eine
ausdrückliche Öffnungsklausel in § 133 SGB V. Nur so kann sichergestellt werden,
dass die tatsächlichen Kosten des Rettungsdienstes und der Luftrettung künftig
vollständig refinanziert werden können.
Die Johanniter sehen zugleich großes Potenzial, die Notfallversorgung durch die
anstehende Reform effizienter zu gestalten - etwa durch moderne Leitstellen,
eine bessere Patientensteuerung und den zielgerichteten Einsatz vorhandener
Ressourcen. Diese Reformen können ihre Wirkung jedoch nur entfalten, wenn die
Finanzierung des Rettungsdienstes dauerhaft gesichert ist.
Über die Johanniter-Unfall-Hilfe
Die Johanniter-Unfall-Hilfe ist mit mehr als 33.000 Beschäftigten, rund 44.000
ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und 1,2 Millionen Fördermitgliedern eine
der großen Hilfsorganisationen in Deutschland und zugleich ein bedeutendes
Unternehmen der Sozialwirtschaft. Die Johanniter engagieren sich in den
Bereichen Rettungs- und Sanitätsdienst, Katastrophenschutz, Betreuung und Pflege
von alten und kranken Menschen, Fahrdienst für Menschen mit eingeschränkter
Mobilität, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Hospizarbeit und anderen
Hilfeleistungen im karitativen Bereich sowie in der humanitären Hilfe im
Ausland.
Pressekontakt:
Juliane Flurschütz, Stellvertretende Pressesprecherin
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Bundesgeschäftsstelle
Tel. 030-26997-361, Mobil 0173 619 3409
E-Mail: mailto:medien@johanniter.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/14240/6311674
OTS: Johanniter Unfall Hilfe e.V.
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