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WIESBADEN (ots) -
- Verbraucherinsolvenzen April 2026: +2,5 % gegenüber April 2025
- Januar bis April 2026: 6,7 % mehr Unternehmensinsolvenzen und 5,1 % mehr
Verbraucherinsolvenzen als im Vorjahreszeitraum
Im April 2026 haben die deutschen Amtsgerichte 2 276 beantragte
Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis)
mitteilt, waren das 7,1 % mehr als im Vorjahresmonat. Bei den Ergebnissen ist zu
berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des
Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des
Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
Januar bis April 2026: 6,7 % mehr Unternehmensinsolvenzen als im
Vorjahreszeitraum
Von Januar bis April 2026 wurden 8 551 beantragte Unternehmensinsolvenzen
registriert. Das waren 6,7 % mehr als im Vorjahreszeitraum.
Die Forderungen der Gläubiger aus den von Januar bis April 2026 gemeldeten
Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 13,9 Milliarden
Euro. Von Januar bis April 2025 hatten die Forderungen bei rund 22,5 Milliarden
Euro gelegen. Dieser Rückgang der Forderungen trotz steigender Zahl der
Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass von Januar bis April
2025 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als
von Januar bis April 2026.
Insolvenzhäufigkeit im Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei am höchsten
Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es von Januar bis April 2026 insgesamt 24,1
Unternehmensinsolvenzen. Am höchsten war die Insolvenzhäufigkeit im
Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 43,9 Fällen je 10 000 Unternehmen.
Danach folgte das Gastgewerbe mit 41,2 Fällen und das Baugewerbe mit 35,6
Insolvenzen.
Verbraucherinsolvenzen: +2,5 % im April 2026, +5,1 % von Januar bis April 2026
Im April 2026 gab es 6 488 Verbraucherinsolvenzen. Das waren 2,5 % mehr als im
Vorjahresmonat. Für Januar bis April 2026 wurden 26 167 Verbraucherinsolvenzen
gemeldet. Das bedeutet einen Anstieg von 5,1 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Methodische Hinweise:
Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines
Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen
beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten.
Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem statistischen
Unternehmensregister zum Unternehmensbestand herangezogen. Als Unternehmen
werden rechtliche Einheiten verstanden. Rechtliche Einheiten sind juristische
und natürliche Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit selbstständig ausüben,
wie beispielsweise Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung
(GmbH), offene Handelsgesellschaften oder auch Einzelunternehmen.
Weitere Hinweise zur Interpretation und Vergleichbarkeit der
Insolvenzstatistiken bietet der Bereich "Methoden" auf der Themenseite
"Gewerbemeldungen und Insolvenzen" im Internetangebot des Statistischen
Bundesamtes.
Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse bieten die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in der Datenbank
GENESIS-Online sowie die Themenseite "Gewerbemeldungen und Insolvenzen" im
Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen
und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter
www.destatis.de/pressemitteilungen.
Weitere Auskünfte:
Insolvenzen, Gewerbeanzeigen
Telefon: +49 611 75 4592
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Pressekontakt:
Statistisches Bundesamt
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OTS: Statistisches Bundesamt
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