|
Berlin (ots) - Bessere Absicherung und Schadensersatz
Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstag den Gesetzentwurf zur Haftung bei
Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr beschlossen (BT-Drs.
21/5871).
Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Susanne Hierl, und der Verbraucherschutzbeauftragten
der Fraktion, Sebastian Steineke.
Susanne Hierl: " Die Unfallzahlen mit E-Scootern sind in den vergangenen Jahren
stark gestiegen. Nach einem Unfall bleiben Geschädigte bislang aber zu oft auf
ihrem Schaden sitzen. Denn bisher haftet in der Regel nur die Fahrerin oder der
Fahrer. Gerade bei Mietrollern lässt sich nachträglich häufig nicht mehr
feststellen, wer gefahren ist und den Roller gefährlich abgestellt hat. Das ist
ungerecht.
Deshalb schließen wir diese Lücke im Haftungsrecht. Künftig gilt bei E-Scootern
die Halterhaftung. Auch der Halter, also in vielen Fällen der
Mietroller-Anbieter, muss für den entstandenen Schaden aufkommen. Denn wer mit
der Vermietung von E-Scootern Geld verdient, muss auch die Verantwortung für die
damit verbundenen Risiken tragen. Diese Neuregelung stärkt die Rechte der
Geschädigten und sorgt für mehr Fairness im Straßenverkehr."
Sebastian Steineke : "Mit dem gestrigen Beschluss schließen wir eine Schutzlücke
im Haftungsrecht. Wer durch einen E-Scooter geschädigt wird, soll künftig seine
berechtigten Schadensersatzansprüche einfacher und verlässlicher durchsetzen
können. Das stärkt den Opferschutz und sorgt für mehr Rechtssicherheit.
E-Scooter gehören heute zum Straßenbild. Deshalb müssen auch die rechtlichen
Rahmenbedingungen mit dieser Entwicklung Schritt halten. Mit der Einbeziehung in
die Halterhaftung stellen wir E-Scooter haftungsrechtlich anderen
Kraftfahrzeugen gleich. Im parlamentarischen Verfahren haben wir offene Fragen
intensiv geprüft. Insbesondere beim Versicherungsschutz konnten bestehende
Bedenken ausgeräumt werden. Das Gesetz schafft einen fairen Ausgleich zwischen
den Interessen der Geschädigten und den berechtigten Belangen der Halter. Es
verbessert den Opferschutz, ohne die bewährten Grundsätze des
Straßenverkehrshaftungsrechts zu verändern."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: mailto:pressestelle@cducsu.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/7846/6311832
OTS: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
|