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Berlin (ots) - Der Deutsche Bundestag beschließt heute in zweiter und dritter
Lesung das Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im
Straßenverkehr. Die Haftungsregeln für Fahrzeuge wie E-Scooter und Segways
werden verschärft, damit Geschädigte ihre Ansprüche einfacher durchsetzen
können. Damit trägt die Koalition den gestiegenen Unfallzahlen unter Beteiligung
von E-Scootern Rechnung, die mit deren zunehmender Verbreitung in deutschen
Städten einhergehen.
Carmen Wegge, rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der
SPD-Bundestagsfraktion:
"E-Scooter sind aus dem Alltag von Millionen von Menschen nicht mehr
wegzudenken. Sie sind praktisch, vergleichsweise einfach zu nutzen und vor allem
in größeren Städten gut verfügbar. Sie gehören zu einem modernen Mobilitätsmix,
gerade auch für Berufstätige, die schnell und mit wenig Aufwand zur Arbeit oder
zu einem Termin kommen wollen. Leider jedoch gehen manche Nutzerinnen und Nutzer
sorglos bis fahrlässig mit den Geräten um. Neben Unfällen während der Fahrt sind
auch solche zunehmend ein Problem, die durch das Abstellen der Roller - etwa
mitten auf dem Gehweg - zustande kommen. Insbesondere für Menschen mit
Sehbehinderungen besteht dadurch ein hohes Verletzungsrisiko. Mit dem Gesetz zur
Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr stärken wir
nicht nur die Position von Unfallgeschädigten. Wir gehen auch davon aus, dass
sich in der Folge die Verkehrssicherheit in unseren Städten erhöhen wird. Dann
sind die Roller ein Gewinn für alle!"
Nadine Heselhaus, zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion:
"E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge wie Segways verbessern die
Mobilität in unseren Städten und tragen zur ökologischen Verkehrswende bei.
Leider geht ihre zunehmende Verbreitung aber auch mit Begleiterscheinungen
einher. So hat sich die Zahl der an Unfällen mit E-Scootern Beteiligten zwischen
2020 und 2024 mehr als verdoppelt. Bisher sind E-Scooter und vergleichbare
Geräte von den strengen Haftungsregeln, die für andere Fahrzeuge gelten,
ausgenommen. Geschädigte, die die Schuld des Fahrers oder der Fahrerin nicht
beweisen oder die Person nicht ermitteln können, gehen daher meist leer aus. Das
wollen wir mit dem neuen Gesetz ändern, damit Unfallopfer einfacher
Schadensersatz erhalten. Zum einen verschärfen wir die Haftung für Fahrerinnen
und Fahrer. Für sie gilt künftig eine Haftung für vermutetes Verschulden. Das
bedeutet, dass sie haften, wenn sie sich nicht entlasten können. Zum anderen
führen wir eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung für Halter von
E-Scootern und Co. ein, bei denen es sich häufig um Sharing-Anbieter handelt.
Auch sie haften künftig für Schäden, und zwar unabhängig davon, ob sie ein
Verschulden trifft oder nicht. Das ist Unternehmen, die mit ihrem
Geschäftsmodell viel Geld verdienen, durchaus zuzumuten, wenn dadurch
Geschädigte leichter zu ihrem Recht kommen und sich die Verkehrssicherheit
verbessert."
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