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Berlin (ots) - Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) kritisiert
scharf, dass die Politik bei der jetzt beschlossenen GKV-Reform einen zwingend
notwendigen differenzierten Blick auf die unterschiedlichen Versorgungsbereiche
ignoriert und somit nicht die Besonderheiten der zahnärztlichen Versorgung und
ihre Präventionserfolge berücksichtigt hat. Für die KZBV steht zudem fest, dass
das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zulasten der Versicherten und auf
Kosten der Mundgesundheit in Deutschland geht.
Medizinisch notwendige Leistungsentwicklungen nicht mehr abbildbar
Die beschlossenen Regelungen zur Vergütung von Behandlungen gefährden
insbesondere präventionsorientierte Versorgungskonzepte wie die
Parodontitistherapie sowie den weiteren Ausbau von Leistungen für vulnerable
Patientengruppen. Den Zahnarztpraxen ist es künftig nicht mehr möglich, die
Versorgung für diese Patientinnen und Patienten bedarfsgerecht umzusetzen.
Negative Auswirkungen gibt es auch auf die flächendeckende Patientenversorgung:
Aufgrund fehlender Planungssicherheit könnten sich viele ältere Zahnärztinnen
und Zahnärzte dazu entscheiden, früher ihren Beruf aufzugeben; zugleich werden
Vorbehalte gegenüber einer Praxisniederlassung gestärkt. Versorgungsengpässe
speziell in ländlichen Regionen sind dann nicht mehr auszuschließen.
Hierzu erklärt Martin Hendges, KZBV-Vorstandsvorsitzender: "Schon die
Budgetierung durch die Ampelregierung hatte schwere Auswirkungen auf den
vertragszahnärztlichen Bereich. Die erneuten Sparmaßnahmen sind in keiner Weise
sachlich gerechtfertigt und in ihrer Wirkung völlig unverhältnismäßig. Der
Zahnärzteschaft ist es als einzigem Versorgungsbereich gelungen, ihren Anteil an
den GKV-Gesamtausgaben kontinuierlich (auf aktuell 5,6 Prozent) zu senken und
das, obwohl der Leistungskatalog stetig ausgebaut wurde. Während die
Leistungsausgaben in der GKV im Vergleich zum Vorjahreszeitraum insgesamt um 8,0
Prozent gestiegen sind, liegt die Entwicklung der Ausgaben für zahnärztliche
Behandlung inklusive Zahnersatz bei 4,8 Prozent und damit als einziger
relevanter Versorgungsbereich sogar deutlich unterhalb der
Grundlohnsummenentwicklung für 2026 (5,17 Prozent)."
Der seit Jahren sinkende Anteil vertragszahnärztlicher Leistungen an den
GKV-Gesamtausgaben ist das Ergebnis einer konsequent präventionsorientierten
Versorgung. Damit hat die Zahnärzteschaft gezeigt, wie ein verantwortungsvoller
und effizienter Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln aussieht; dennoch
wird sie jetzt erneut massiv belastet.
Regelungen zur kieferorthopädischen Behandlung teilweise praxisfern
Positiv zu bewerten ist, dass die Politik erkannt hat, welche dramatischen
Auswirkungen ein Fachzahnarztvorbehalt im Bereich Kieferorthopädie auf die
Versorgung gehabt hätte. Dies zeigt sich vor allem bei der Ausgestaltung der
Übergangsregelung und Einräumung von Handlungsspielräumen für die
Selbstverwaltung. Dennoch bleibt abzuwarten, wie sich die kieferorthopädische
Versorgung unter den neuen Bedingungen entwickeln wird. Hingegen ist die
Einführung von Leistungskomplexen und Pauschalvergütungen für die
kieferorthopädische Versorgung völlig verfehlt. Das aktuell etablierte System
führt nachweislich weder zu einer Über- noch zu einer Unterversorgung. Laut der
Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS 6) ist der kieferorthopädische
Behandlungsbedarf in Deutschland seit Langem stabil geblieben.
Die KZBV teilt nach wie vor das Ziel der Bundesregierung, weitere
Beitragssteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung abzuwenden. Das
beschlossene Reformpaket gefährdet aber die Erfolge eines hocheffizienten,
präventionsorientierten Versorgungsbereichs.
Pressekontakt:
Vanessa Hönighaus
Leiterin Abt. Presse - und Öffentlichkeitsarbeit
Christian Albaum
Referent Abt. Presse - und Öffentlichkeitsarbeit
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Tel. 030 / 280179-27
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OTS: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
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