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Berlin (ots) - Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist nach Einschätzung
der Deutschen Umwelthilfe (DUH) nicht ordnungsgemäß verabschiedet worden: Nach
juristischer Bewertung enthält die Gesetzesänderung Regelungen, die der
Zustimmung des Bundesrates bedurft hätten. Nach der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts ergibt sich daraus eine Zustimmungsbedürftigkeit für
das gesamte Gesetz. Die abschließende Prüfung obliegt nun dem Bundespräsidenten.
Die DUH fordert ihn in einem Brief auf, die verfassungsrechtlich vorgeschriebene
Beteiligung der Länder uneingeschränkt sicherzustellen.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: " Dieser handwerkliche Fehler der
Regierung zeigt, mit welchem blinden Eifer versucht wird, das
Gebäudemodernisierungsgesetz durchzudrücken. Nicht nur wurde die inhaltliche
Kritik aus den Bundesländern nicht gehört, auch ihr durch die Verfassung
geschütztes Recht auf Beteiligung wurde untergraben. Das Gesetz ist damit nicht
nur inhaltlich verfassungsrechtlich zweifelhaft, sondern auch rechtsstaatlich.
Wir fordern die Bundesregierung auf, diesen Fehler zu korrigieren und das
Gebäudemodernisierungsgesetz zurückzuziehen. "
Remo Klinger, Rechtsanwalt: "Die Zustimmung des Bundesrats ist eines der
wichtigsten verfassungsrechtlichen Prinzipien. Diese wäre hier erforderlich
gewesen. Denn eine konkrete Vorschrift im Gebäudemodernisierungsgesetz löst die
Zustimmungsbedürftigkeit aus. Dieser Fehler infiziert das gesamte Gesetz. "
Link:
Den Brief an den Bundespräsidenten und ein Kurzgutachten finden Sie hier:
https://l.duh.de/p260714
Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, mailto:metz@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, mailto:klinger@geulen.com
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6313920
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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