|
Berlin (ots) - Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für ein
BMLEH-Bürokratierückbaugesetz angenommen. Neben dem wichtigen Abbau
überflüssiger Bürokratie finden sich auch die Streichung von Förderangeboten
unter anderem für die Weidehaltung von Milchkühen sowie die Streichung von
Verbraucherschutzregelungen in dem Entwurf. An dieser Stelle meldet die
SPD-Bundestagsfraktion Beratungsbedarf für das parlamentarische Verfahren an.
Franziska Kersten, ernährungs- und landwirtschaftspolitische Sprecherin der
SPD-Bundestagsfraktion:
"Dass der Bundesminister Alois Rainer den vereinbarten Abbau überflüssiger
Bürokratie in seinem Zuständigkeitsbereich konsequent angeht, ist zu begrüßen.
In seinem Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau geht es zum Beispiel darum,
Doppelmeldungen für den Anbau von Nutzhanf zu vermeiden und ebenso den
Datenaustausch zwischen den Bundesländern bei der Berufsanerkennung
ausländischer Tierärzte zu ermöglichen. Dies findet unsere Unterstützung.
Dass die lange versprochene bundesweite Förderung für die Weidehaltung von
Milchkühen sowie die Öko-Regelung zur besseren Biotopvernetzung ersatzlos
gestrichen werden sollen, fällt jedoch nicht in den Bereich überflüssiger
Bürokratie. Diese Förderungen aus EU-Mitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik hatte
der Bundestag im Jahr 2024 beschlossen. Mit der Union haben wir die Einführung
dann um ein Jahr auf das Antragsjahr 2027 verschoben, um den Bundesländern mehr
Zeit zur Vorbereitung einzuräumen. Jetzt sollten wir vor allem die
Milchviehbetriebe nicht länger warten lassen, sondern ihnen bundesweit die
angekündigte gezielte Unterstützung für die tier- und umweltgerechte
Weidehaltung auch anbieten.
Die Verbraucherschutzregel, die die Behörden zur Information der Öffentlichkeit
über lebens- und futtermittelrechtliche Verstöße wie Hygienemängel oder die
Verwendung nicht zugelassener Stoffe verpflichtet, ist ebenfalls keine
überflüssige Bürokratie, sondern notwendig. Zu der im Gesetzentwurf vorgesehenen
Streichung dieser Regelung haben wir Beratungsbedarf. Ziel der Gesetzesänderung
muss die effiziente Zusammenarbeit auf allen Ebenen der Lebensmittelüberwachung
und die konsequente Entwicklung einer zentralen Datenbank sein. Das Recht der
Verbraucherinnen und Verbraucher auf Information muss bleiben. Transparenz
schützt, verschafft sauber und ordnungsgemäß arbeitenden Betrieben einen
Marktvorteil und schreckt 'Schmuddelbetriebe' ab."
Pressekontakt:
SPD-Bundestagsfraktion
- Die Pressestelle -
Telefon: 030 227 52728
E-Mail: mailto:presse@spdfraktion.de
Website: http://www.spdfraktion.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/181322/6315130
OTS: SPD-Bundestagsfraktion
|