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Berlin (ots) - Berlin, 15.07.2026 -"Wir unterstützen ausdrücklich die Ziele des
Gesetzes für Daten und Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), die
Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen, die Nutzung von
Gesundheitsdaten für Versorgung und Forschung zu verbessern und die
Voraussetzungen für die Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums zu
schaffen. Zentrale Regelungen haben aber das Potenzial, die vertrauensvolle
Arzt-Patienten-Beziehung erheblich zu beeinträchtigen." Mit diesen Worten
kommentiert Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt den Entwurf des
GeDIG, der heute vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.
Der Gesetzentwurf soll Krankenkassen unter anderem ermöglichen, Diagnosen,
Medikationen und weitere Inhalte der elektronischen Patientenakte (ePA) für
Informationen über Gesundheitsrisiken an die Versicherten zu nutzen, ohne die
behandelnden Ärztinnen und Ärzte einzubeziehen. Darüber hinaus sollen
Krankenkassen weitere personenbezogene Daten, etwa zu Rauchverhalten, Ernährung
oder Alkoholkonsum, bei Versicherten selbst oder bei Dritten erheben können.
Zudem sollen Krankenkassen in sogenannten Reallaboren die Verarbeitung
personenbezogener Gesundheitsdaten erproben dürfen.
Reinhardt stellt dazu fest: "Gegen eine Impferinnerung auf der Grundlage von bei
den Krankenkassen schon vorhandenen Sozial- bzw. Abrechnungsdaten durch die
Krankenkasse ist natürlich nichts einzuwenden. Aber die Einordnung individueller
Gesundheitsrisiken und die Ableitung von patientenbezogenen
Handlungsempfehlungen gehören in den geschützten Behandlungskontext.
Automatisierte Behandlungsempfehlungen der Krankenkasse werden Patientinnen und
Patienten verunsichern, ohne dass daraus ein medizinischer Mehrwert entsteht.
Noch wichtiger: Die Patientenbehandlung ist in Deutschland aus gutem Grund
Ärztinnen und Ärzten zugeordnet, die in ihren medizinischen Entscheidungen
fachlich versiert und weisungsfrei nur dem Wohl ihrer Patientinnen und Patienten
verpflichtet sind. Ein Übergriff der Krankenkassen in diesen Aufgabenbereich
wäre ein gefährlicher Paradigmenwechsel. Eine medizinisch sinnvolle Auswertung
von ePA-Daten und die anschließende Kommunikation mit den Patientinnen und
Patienten gehört in den Verantwortungsbereich von Ärztinnen und Ärzten."
Mit Blick auf das nun beginnende parlamentarische Verfahren fordert Reinhardt
die Koalitionsfraktionen auf, die vorgesehenen erweiterten Zugriffs- und
Nutzungsmöglichkeiten der Krankenkassen auf Daten aus der elektronischen
Patientenakte nicht zuzulassen. "Andernfalls würde das Gegenteil dessen
erreicht, was das GeDIG eigentlich bezweckt: Statt die digitale Datennutzung
patienten- und forschungsorientiert zu stärken, würde das Vertrauen der
Patientinnen und Patienten in diese nachhaltig beschädigt", so Reinhardt.
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