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Berlin (ots) - Wer Angehörige im späten Erwerbsleben intensiv pflegt, kann
später geringere Rentenansprüche haben - besonders dann, wenn für die Pflege
keine zusätzlichen Rentenpunkte gutgeschrieben werden. Das zeigen aktuelle
Analysen des Deutschen Zentrums für Altersfragen auf Basis verknüpfter
Befragungs- und Rentenversicherungsdaten.
Rentenpunkte für Pflege werden nur unter bestimmten Bedingungen gutgeschrieben:
Die pflegende Person muss mindestens zehn Stunden pro Woche pflegen, darf nicht
mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein, und die pflegebedürftige Person
muss mindestens Pflegegrad 2 haben. Die Höhe der Rentenpunkte hängt unter
anderem vom Pflegegrad und von der Art der bezogenen Pflegeleistung ab.
Die Forschenden untersuchten Daten von Personen der Geburtsjahrgänge 1946 bis
1955. Grundlage ist SOEP-RV, ein verknüpfter Datensatz aus
Befragungsinformationen des Sozio-Oekonomischen Panels (SOEP) und
administrativen Daten der Deutschen Rentenversicherung. Dadurch lässt sich
unterscheiden, ob Pflege rentenrechtlich anerkannt wurde oder nicht. Zugleich
kann direkt nachvollzogen werden, wie viele Rentenpunkte zwischen 55 und 65
Jahren tatsächlich erworben wurden.
Die Ergebnisse zeigen, dass sich die Rentenfolgen familiärer Pflege deutlich
nach rentenrechtlicher Anerkennung und Erwerbsverlauf unterscheiden. Personen,
die Angehörige intensiv pflegen und dafür keine Rentenpunkte erhalten, bauen
insbesondere in Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigungsverläufen weniger
Rentenanwartschaften auf als vergleichbare Personen ohne Pflegeaufgaben. Bei
Pflegenden, für die Rentenbeiträge durch die Pflegeversicherung gezahlt werden,
zeigen sich dagegen in einigen Erwerbsverläufen höhere Rentenanwartschaften -
insbesondere bei Personen in Teilzeit, in Frührente beziehungsweise
Erwerbsminderungsrente sowie bei Hausfrauen und Hausmännern. Insgesamt bleibt
der Ausgleich jedoch selektiv und begrenzt.
"Rentenpunkte für Pflege sind wichtig, aber sie erreichen nicht alle Pflegenden,
bei denen Rentennachteile entstehen können. Besonders problematisch ist
intensive Pflege, die mit umfangreicher Erwerbsarbeit vereinbart wird, aber
nicht zu zusätzlichen Rentenpunkten führt", ordnet Dr. Ulrike Ehrlich ein.
Die Ergebnisse zeigen damit, dass die bestehende Regelung nur einen Teil der
pflegenden Angehörigen erreicht. Besonders betroffen sind Menschen, die
intensive Pflege mit umfangreicher Erwerbsarbeit vereinbaren, aber keine
zusätzlichen Rentenpunkte erhalten - etwa weil sie die Anspruchsvoraussetzungen
nicht erfüllen oder die rentenrechtliche Anerkennung nicht in Anspruch nehmen.
Für sie kann intensive Pflege ein erhöhtes Risiko für spätere Rentennachteile
bedeuten.
"Nach dem aktuellen Referentenentwurf soll die Pflegekasse künftig nur noch bis
zu 70 Prozent der bisherigen Rentenversicherungsbeiträge für pflegende
Angehörige übernehmen. Eine solche Kürzung würde die rentenrechtliche
Anerkennung familiärer Pflege weiter schwächen. Zugleich bleiben viele pflegende
Erwerbstätige weiterhin außen vor: Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet,
erhält keine Rentenpunkte für Pflege - selbst wenn die Arbeitszeit wegen Pflege
bereits reduziert wurde. Das passt schlecht zu einer Politik, die sowohl auf
Angehörigenpflege als auch auf hohe Erwerbsbeteiligung setzt", sagt Dr. Ulrike
Ehrlich.
Eine Pressegrafik steht zum Download zur Verfügung unter:
https://www.dza.de/presse/download-pressegrafiken
Die detaillierten Ergebnisse sind nachzulesen in: Ehrlich, U., Kelle, N., Lozano
Alcántara, A., & Romeu Gordo, L. (2026). Is there a pension penalty for
late-career family caregiving in Germany? The role of pension care credits and
employment career. European Journal of Ageing , 23.
https://doi.org/10.1007/s10433-026-00923-y
Der Artikel entstand in Folge des Projekts "Pflege-Ruhestand-Armut? Familiäre
Pflege in der späten Erwerbsphase und ihre Konsequenzen für die
Alterssicherung", das 2022 bis 2024 vom Forschungsnetzwerk Alterssicherung (FNA)
gefördert wurde.
Pressekontakt:
Stefanie Hartmann
Deutsches Zentrum für Altersfragen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
https://www.dza.de/presse.html
mailto:stefanie.hartmann@dza.de
Tel.: 030 / 260 740 25
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/131425/6317816
OTS: Deutsches Zentrum für Altersfragen
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