|
Nürnberg (ots) - Die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung in
Betrieben mit mindestens 20 Arbeitsplätzen hat sich in den vergangenen Jahren
bis einschließlich 2024 - den aktuellsten verfügbaren Daten - insgesamt positiv
entwickelt. Mit Ausnahme eines pandemiebedingten Rückgangs ist die Zahl der
Beschäftigten kontinuierlich gestiegen und erreichte 2024 rund 1,14 Millionen.
Das entspricht einem Zuwachs von 1,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr und liegt
über dem allgemeinen Beschäftigungswachstum von 0,4 Prozent.
Menschen mit Schwerbehinderung sind insbesondere im Verarbeitenden Gewerbe, in
der Öffentlichen Verwaltung, im Handel und im Gesundheitswesen sowie Pflege- und
Sozialbereich tätig. Trotz des Anstiegs der Beschäftigung liegt die
Erwerbstätigenquote von Menschen mit Schwerbehinderung mit 50,9 Prozent dennoch
deutlich unter der Bevölkerung insgesamt (77,2 Prozent).
Mehr Betriebe erfüllen ihre Beschäftigungspflicht
39 Prozent der rund 181.000 im Jahr 2024 anzeigepflichtigen[1] Arbeitgebenden
erfüllten ihre gesetzliche Beschäftigungspflicht vollständig - mehr als die
Hälfte von ihnen über das vorgeschriebene Soll hinaus. Weitere 36 Prozent (rund
65.000 Betriebe) erfüllten ihre Vorgaben teilweise, während etwa ein Viertel
(ca. 45.000) keine Pflichtarbeitsplätze besetzte. Die Zahl der Betriebe, die
keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, ist zuletzt gesunken.
Die Öffentliche Verwaltung weist dabei die höchste Erfüllungsquote auf. Auch das
Verarbeitende Gewerbe kam seiner Beschäftigungspflicht überwiegend nach; rund 82
Prozent erfüllten diese ganz oder teilweise. Auch im Gesundheits- und
Pflegesektor ist die Quote überdurchschnittlich.
Arbeitslosigkeit weiterhin deutlich über dem Durchschnitt
Die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen lag im vergangenen Jahr bei
12,0 Prozent und damit deutlich über dem Durchschnitt aller Arbeitslosen. Die
Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen ist - wie die Arbeitslosigkeit
insgesamt - das dritte Jahr in Folge gestiegen. 2025 waren 185.000
schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen arbeitslos, 5,4 Prozent
beziehungsweise 9.000 mehr als im Vorjahr. 52 Prozent der arbeitslosen Menschen
mit Schwerbehinderung haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen
akademischen Abschluss - im Vergleich zu 45 Prozent unter allen Arbeitslosen.
"Die aktuellen Zahlen zeigen, dass es trotz spürbarer Fortschritte weiterhin
Nachholbedarf bei der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsmarkt gibt.
Ihre Beschäftigungschancen liegen nach wie vor unter dem Durchschnitt",
konstatierte Daniel Terzenbach, Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit.
"Gleichzeitig ist hier ein erhebliches und bislang nicht vollständig
ausgeschöpftes Fachkräftepotenzial vorhanden. Obwohl schwerbehinderte
Arbeitslose im Schnitt besser qualifiziert sind, haben sie geringere Chancen auf
eine neue Beschäftigung. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt
schwerbehinderte Menschen und Unternehmen mit konkreten Angeboten, um die
Teilhabe am Arbeitsleben weiter zu verbessern und Beschäftigungschancen
nachhaltig zu stärken."
Unterstützungsangebote für inklusive Beschäftigung
In jeder Arbeitsagentur arbeiten geschulte Arbeitsvermittlerinnen und
-vermittler, die auf Menschen mit Schwerbehinderung spezialisiert sind. Unsere
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) bietet darüber hinaus einen Service
für schwerbehinderte Akademikerinnen und Akademikern an. Die Bundesagentur für
Arbeit kann zudem mit Förderangeboten unterstützen, um Menschen mit
Schwerbehinderung in Ausbildung oder Beschäftigung zu integrieren.
Es gibt des Weiteren auch eine Vielzahl an Unterstützungsmöglichkeiten für
Unternehmen, die schwerbehinderte Menschen ausbilden, einstellen oder
weiterbilden möchten. Das umfasst zum Beispiel die individuelle
Arbeitsplatzausstattung wie etwa technische Arbeitshilfen für Menschen mit
Sehbeeinträchtigungen oder auch Ausbildungs- und Eingliederungszuschüsse für
Unternehmen. Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit unterstützt
und berät Unternehmen bei der Beantragung von finanziellen
Unterstützungsleistungen.
Weitere Informationen finden sich im Bericht "Arbeitsmarktsituation
schwerbehinderter Menschen 2025" (https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statisc
her-Content/Statistiken/Themen-im-Fokus/Menschen-mit-Behinderungen/generische-Pu
blikation/Arbeitsmarktsituation-schwerbehinderter-Menschen.pdf?__blob=publicatio
nFile&v=22) der Bundesagentur für Arbeit.
[1] Arbeitgeber mit 20 oder mehr Arbeitsplätzen müssen nach dem Sozialgesetzbuch
IX (SGB IX) schwerbehinderte Menschen beschäftigen und dies bei der Agentur für
Arbeit melden.
Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2217
Fax: 0911/179-1487
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/6776/6319209
OTS: Bundesagentur für Arbeit (BA)
|